Wann sollten Sie einen Rechtsschutzfall melden?

Im Rahmen der Honorarrechtsschutz- Versicherung haben Sie einen Anspruch auf Übernahme der Kosten, die für die Durchsetzung ausstehender Honorarforderungen anfallen.


Sie sollten einen Rechtsschutzfall daher melden:

  • wenn Sie beabsichtigen, gegen die Weigerung der Bezahlung Ihrer Honorarforderung außergerichtlich vorzugehen
  • wenn Sie beabsichtigen, gegen die Weigerung der Bezahlung Ihrer Honorarforderung gerichtlich vorzugehen



Beachten Sie bitte, dass unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Honorarrechtsschutzversicherung eintritt:

  • Sofern in dem Versicherungsvertrag eine Wartefrist vereinbart ist, muss diese eingehalten sein, d.h. die Ursache der Rechtsauseinandersetzung darf erst nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Wartefrist eingetreten sein
  • Es muss sich um einen schriftlichen Werk- oder Dienstvertrag handeln
  • Rechtsschutzfälle, die nach Beendigung des Rechtsschutz-Versicherungsvertrages angezeigt werden, sind nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes


Sofern Sie den Rechtsschutzfall vor Beauftragung eines Rechtsanwalts der AIA AG melden und diese die weitere Koordination übernimmt, reduziert sich die Selbstbeteiligung bis max. 50%.

Wie können Sie einen Rechtsfall melden?

Telefonisch Schriftlich mittels Brief / Fax / E-Mail

Achtung: verwenden Sie bei schriftlicher Meldung grundsätzlich das Honorarrechtschutz-Formular und fügen Sie auf jeden Fall folgende Unterlagen bei:

  • den schriftlichen Architekten-/Ingenieurvertrag
  • die ausstehende Rechnung
  • das oder die Mahnschreiben
  • sofern vorhanden: Schriftverkehr in Bezug auf die ausstehende Honorarrechnung
Wie geht es nach der Meldung weiter?

Bei Meldung über die AIA AG:

Die AIA AG führt eine Vorprüfung Ihrer Honorarforderung durch. Ist zu diesem Zeitpunkt noch kein Rechtsanwalt eingeschaltet, vermindert sich die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung um mindestens 40%.

Nach Abschluss der Vorprüfung entscheidet die Versicherung über die Erteilung der Kostendeckungszusage. Über das Ergebnis werden Sie entsprechend informiert.

Bei der Auswahl des Anwalts sind Sie in Ihrer Entscheidung frei. Sie sollten jedoch in Ihrem eigenen Interesse darauf achten, dass sich der von Ihnen beauftragte Anwalt im Honorarrecht auskennt, d. h. schwerpunktmäßig in diesem Bereich tätig ist.

Die AIA AG kann aufgrund ihrer jahrzehnte­langen Erfahrung auf einen Pool von spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten zurückgreifen. Bei Bedarf kann daher auch für Sie eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen werden.

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