Im Rahmen der Honorarrechtsschutz- Versicherung haben Sie einen Anspruch auf Übernahme der Kosten, die für die Durchsetzung ausstehender Honorarforderungen anfallen.
Sie sollten einen Rechtsschutzfall daher melden:
- wenn Sie beabsichtigen, gegen die Weigerung der Bezahlung Ihrer Honorarforderung außergerichtlich vorzugehen
- wenn Sie beabsichtigen, gegen die Weigerung der Bezahlung Ihrer Honorarforderung gerichtlich vorzugehen
Beachten Sie bitte, dass unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Honorarrechtsschutzversicherung eintritt:
- Sofern in dem Versicherungsvertrag eine Wartefrist vereinbart ist, muss diese eingehalten sein, d.h. die Ursache der Rechtsauseinandersetzung darf erst nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Wartefrist eingetreten sein
- Es muss sich um einen schriftlichen Werk- oder Dienstvertrag handeln
- Rechtsschutzfälle, die nach Beendigung des Rechtsschutz-Versicherungsvertrages angezeigt werden, sind nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes
Sofern Sie den Rechtsschutzfall vor Beauftragung eines Rechtsanwalts der AIA AG melden und diese die weitere Koordination übernimmt, reduziert sich die Selbstbeteiligung bis max. 50%.