DIE
MULTI-RISK BAU
VERSICHERUNG

News

Haftung - Zu niedrige Treppenhäuser sind ein Problem. Für den Planer!

Die Ausführungsplanung eines Gebäudes muss hinreichend detailliert sein, damit das Resultat den Vorschriften entspricht. Etwaige Sorgfaltsverletzungen…

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Haftung - Sekundärhaftung zum zweiten: TGA-Planer kann umfassend beauftragt sein!

Wird ein TGA-Planer mit einem Ingenieurbauwerk beauftragt, kann er durchaus die Voraussetzung für eine „umfassende Beauftragung‘“ erfüllen, und dann…

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Vertragsrecht - Wichtige News für die Tragwerksplanung

Eine Haftungsstreitigkeit rund um unzureichend bewehrte Betontreppen-Fertigteile – nicht nur aufgrund von Planungsfehlern – hat auch noch weitere…

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Bauherren­versicherung

Bei einem Bauvorhaben trägt der Bauherr das finanzielle Risiko – von der Errichtung der Baustelle bis zur Fertigstellung des Objektes. Die Bauleistungsversicherung der AIA schützt Sie vor finanziellen Schäden, entstanden z.B. durch Konstruktions-, Material-, und Berechnungsfehler.

Wohngebäude­versicherung

Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Risiken, die sich aus Feuer-, Sturm-, Hagel- oder Leitungswasserschäden ergeben. Die AIA AG bietet Ihnen die optimale Lösung mit der Wohngebäude-/Gebäude­versicherung.

Erweiterte Bauträger­haftpflicht­

Die erweiterte Bauträgerhaftpflicht­versicherung bietet Versicherungsschutz für die Tätigkeit als Bauträger, gewerblicher Baubetreuer, Generalübernehmer oder Generalunternehmer mit eigenen Architekten- bzw. Ingenieurleistungen.

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