PRIVATRECHTSSCHUTZ
FÜR ARCHITEKTEN
UND INGENIEURE

News

Fachwissen - Haus-im-Haus

Technikarm, wohngesund und klimafreundlich

Nullenergie- oder Plusenergiehäuser errichten? Geht auch mit wenig Technik, wenn man nur den Naturgesetzen…

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Honorarrecht - Vom Ententeich zum Zwischenspeicher: Umbauzuschlag okay?

Wer als Ingenieur einen Ententeich umbaut, der schon eine wasserwirtschaftliche Funktion innehatte, hat unter Umständen damit ein Ingenieurbauwerk…

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Honorarrecht - Bei freier Kündigung und Pauschalhonorar: Genauigkeit zählt!

Wird einem Architekten von seinem Auftraggeber frei gekündigt, und war vorher ein Pauschalhonorar vereinbart worden, muss der Planer bei seiner…

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Bauherren­versicherung

Bei einem Bauvorhaben trägt der Bauherr das finanzielle Risiko – von der Errichtung der Baustelle bis zur Fertigstellung des Objektes. Die Bauleistungsversicherung der AIA schützt Sie vor finanziellen Schäden, entstanden z.B. durch Konstruktions-, Material-, und Berechnungsfehler.

Privat­haftpflicht­versicherung

Schützen Sie sich und Ihre Familie vor finanziellen Risiken! Ohne Privathaftpflicht haften Sie mit Ihrem privaten Vermögen für Sachschäden, aber auch Vermögensverluste und Personenschäden.

Persönliche Vorsorge

Eine Beeinträchtigung Ihres privaten Wohls ist, wenn auch unverschuldet, schnell passiert. Unser Persönlicher Versicherungsschutz bietet die optimale Vorsorge, z.B. die private Altersvorsorge, Berufsunfähigkeits-, Kranken- und die Unfallversicherung.

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