PRIVATRECHTSSCHUTZ
FÜR ARCHITEKTEN
UND INGENIEURE

News

Arbeitsrecht - Ex-Mitarbeiter verlangt Dokumente. Was darf er?

Wer als Ex-Mitarbeiter eines Planungsbüros von seinem Arbeitgeber eine tätigkeitsbezogene Bescheinigung sowie Kopien von Planungsunterlagen erhalten…

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Honorarrecht - Nicht genehmigungsfähige Planung? Kein Honorar für Umplanung!

Wer als Architekt eine nicht genehmigungsfähige Planung erstellt, hat seine vertraglich vereinbarte Leistung nicht erfüllt. So kann er auch für die…

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Honorarrecht - Bauherr kündigt Planervertrag: Wie ist abzurechnen? Überstundenausgleich sind keine Personalkosten

Kündigt ein Auftraggeber seinem Architekten ein mit einem Pauschalhonorar vereinbartes Projekt, kann dieser Vergütung für die nicht erbrachten…

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Bauherren­versicherung

Bei einem Bauvorhaben trägt der Bauherr das finanzielle Risiko – von der Errichtung der Baustelle bis zur Fertigstellung des Objektes. Die Bauleistungsversicherung der AIA schützt Sie vor finanziellen Schäden, entstanden z.B. durch Konstruktions-, Material-, und Berechnungsfehler.

Privat­haftpflicht­versicherung

Schützen Sie sich und Ihre Familie vor finanziellen Risiken! Ohne Privathaftpflicht haften Sie mit Ihrem privaten Vermögen für Sachschäden, aber auch Vermögensverluste und Personenschäden.

Persönliche Vorsorge

Eine Beeinträchtigung Ihres privaten Wohls ist, wenn auch unverschuldet, schnell passiert. Unser Persönlicher Versicherungsschutz bietet die optimale Vorsorge, z.B. die private Altersvorsorge, Berufsunfähigkeits-, Kranken- und die Unfallversicherung.

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