DIE BETRIEBS
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VERSICHERUNG

News

Haftung - Abweichen von der Baugenehmigung: Wann ist ein Planer enthaftet?

Entscheidet sich ein Bauherr gegen eine Wasserhaltung und für eine erhöhte Gründung, mit der Folge einer von der Baugenehmigung abweichenden…

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Vertragsrecht - Subsidiaritätsklausel: Bei Überwachung ja, bei Planung nein!

Die Möglichkeit für Architekten, bei Schäden unter Beteiligung Dritter erst die Durchsetzung bei diesen zu verlangen, findet sich als…

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Haftung - Rechnungsprüfung: Hinweis auf Bauabzugssteuer nötig?

Auf die Frage, ob ein Architekt im Rahmen der Rechnungsprüfung auch verpflichtet ist, auf den Einbehalt der Bauabzugssteuer hinzuweisen, kommt eine…

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Erweiterte Bauträger­haftpflicht

Die erweiterte Bauträgerhaftpflicht­versicherung bietet Versicherungsschutz für die Tätigkeit als Bauträger, gewerblicher Baubetreuer, Generalübernehmer oder Generalunternehmer mit eigenen Architekten- bzw. Ingenieurleistungen.

Multi-Risk Versicherung

Eine einzigartige Versicherungslösung: Unsere Multi-Risk-Versicherung sichert alle Baubeteiligten in nur einem Vertrag ab – auch den Bauherren. So vermeiden Sie Absicherungslücken ebenso wie unnötige Dopplungen. Erfahren Sie mehr über ein besonderes Potenzial.

Bauherren­­versicherung

Bei einem Bauvorhaben trägt der Bauherr das finanzielle Risiko – von der Errichtung der Baustelle bis zur Fertigstellung des Objektes. Die Bauleistungsversicherung der AIA schützt Sie vor finanziellen Schäden, entstanden z.B. durch Konstruktions-, Material-, und Berechnungsfehler.

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