Auf das Angebot einer Betriebsrente durch Entgeltumwandlung und einen gemäß § 1a Abs. 1a BetrAVG 15%igen Arbeitgeberzuschuss haben Ihre Mitarbeiter einen Rechtsanspruch. Wenn Sie über Ihre gesetzliche Verpflichtung hinaus Lösungen zur Altersversorgung anbieten, fördern Sie die Loyalität und Motivation Ihrer Mitarbeiter. Zusätzlich stärken Sie Ihr Image als attraktiver Arbeitgeber und sorgen für eine steigende Mitarbeiterbindung.
Sie erhöhen den Zuschuss zur Betriebsrente und gestalten diesen individuell nach Ihren Unternehmenszielen:
- Sie können fixe oder anteilige Beiträge festlegen, bspw. gestaffelt nach Unternehmenszugehörigkeit, Verantwortungsumfang oder anderen objektiven Kriterien und die Höhe bestimmen Sie auch.
- Über den 15%igen Pflichtzuschuss hinaus können Sie auch ganz einfach Ihre volle Sozialversicherungsersparnis an Ihre Mitarbeiter weitergeben
- Umwandlung der vermögenswirksamen Leistungen in einen Zusatzbeitrag
- Umwandlung der Überstundenvergütung in einen Zusatzbeitrag