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News

Arbeitsrecht - Ex-Mitarbeiter verlangt Dokumente. Was darf er?

Wer als Ex-Mitarbeiter eines Planungsbüros von seinem Arbeitgeber eine tätigkeitsbezogene Bescheinigung sowie Kopien von Planungsunterlagen erhalten…

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Honorarrecht - Nicht genehmigungsfähige Planung? Kein Honorar für Umplanung!

Wer als Architekt eine nicht genehmigungsfähige Planung erstellt, hat seine vertraglich vereinbarte Leistung nicht erfüllt. So kann er auch für die…

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Honorarrecht - Bauherr kündigt Planervertrag: Wie ist abzurechnen? Überstundenausgleich sind keine Personalkosten

Kündigt ein Auftraggeber seinem Architekten ein mit einem Pauschalhonorar vereinbartes Projekt, kann dieser Vergütung für die nicht erbrachten…

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Betriebs­haftpflicht­versicherung

Auf der Baustelle ist schnell etwas passiert. Mit der Betriebshaftpflichtversicherung der AIA ist Ihre Firma optimal abgesichert. Mitversichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie in Ausübung Ihrer Tätigkeit Dritten gegenüber verursacht haben.

Multi-Risk Versicherung

Eine einzigartige Versicherungs­lösung: Unsere Multi-Risk-Versicherung sichert alle Baubeteiligten in nur einem Vertrag ab – auch den Bauherren. So vermeiden Sie Absicherungslücken ebenso wie unnötige Dopplungen. Erfahren Sie mehr über ein besonderes Potenzial.

Bauherren­versicherung

Bei einem Bauvorhaben trägt der Bauherr das finanzielle Risiko – von der Errichtung der Baustelle bis zur Fertigstellung des Objektes. Die Bauleistungs­versicherung der AIA schützt Sie vor finanziellen Schäden, entstanden z.B. durch Konstruktions-, Material-, und Berechnungsfehler.

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