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News

Honorarrecht - Bahnbrechendes Urteil: Abrechnung auch ohne schriftliche Honorarvereinbarung

Die Kernfrage ist einfach: Kann ein Vertrag auch durch Schweigen als Antwort auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben entstehen? Die Antwort des…

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Vergaberecht - Von Fünf auf Null: Alles-oder-nichts-Wertung ist unverhältnismäßig!

Bei der Bewertung von Ausschreibungsangeboten ist Vorsicht geboten: Wer bei einem Kriterium für das beste Angebot die volle Punktzahl vergibt, und für…

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Haftung - Mangel ohne Schaden? Die Neigung reicht!

Wer ein Gebäude plant, das gegen die anerkannten Regeln der Technik verstößt und darum eine Schadensneigung besitzt, hat ein mangelhaftes Werk…

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Betriebs­haftpflicht­versicherung

Auf der Baustelle ist schnell etwas passiert. Mit der Betriebshaftpflichtversicherung der AIA ist Ihre Firma optimal abgesichert. Mitversichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie in Ausübung Ihrer Tätigkeit Dritten gegenüber verursacht haben.

Multi-Risk Versicherung

Eine einzigartige Versicherungs­lösung: Unsere Multi-Risk-Versicherung sichert alle Baubeteiligten in nur einem Vertrag ab – auch den Bauherren. So vermeiden Sie Absicherungslücken ebenso wie unnötige Dopplungen. Erfahren Sie mehr über ein besonderes Potenzial.

Bauherren­versicherung

Bei einem Bauvorhaben trägt der Bauherr das finanzielle Risiko – von der Errichtung der Baustelle bis zur Fertigstellung des Objektes. Die Bauleistungs­versicherung der AIA schützt Sie vor finanziellen Schäden, entstanden z.B. durch Konstruktions-, Material-, und Berechnungsfehler.

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