News

Arbeitsrecht - Ex-Mitarbeiter verlangt Dokumente. Was darf er?

Wer als Ex-Mitarbeiter eines Planungsbüros von seinem Arbeitgeber eine tätigkeitsbezogene Bescheinigung sowie Kopien von Planungsunterlagen erhalten…

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Honorarrecht - Nicht genehmigungsfähige Planung? Kein Honorar für Umplanung!

Wer als Architekt eine nicht genehmigungsfähige Planung erstellt, hat seine vertraglich vereinbarte Leistung nicht erfüllt. So kann er auch für die…

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Honorarrecht - Bauherr kündigt Planervertrag: Wie ist abzurechnen? Überstundenausgleich sind keine Personalkosten

Kündigt ein Auftraggeber seinem Architekten ein mit einem Pauschalhonorar vereinbartes Projekt, kann dieser Vergütung für die nicht erbrachten…

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Multi-Risk­Versicherung

Die Multi-Risk Bauversicherung schützt den Bauherrn, den Architekten/Ingenieur und alle ausführenden Unternehmen. Im Vordergrund steht eine ausgewogene Verteilung der Haftungsrisiken und Entlastung des Berufsstandes der Architekten und Ingenieure.

Wohngebäude / Gebäude

Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Risiken, die sich aus Feuer-, Sturm-, Hagel- oder Leitungswasserschäden ergeben. Die AIA AG bietet Ihnen die optimale Lösung mit der Wohngebäude-/Gebäudeversicherung.

Privatrechts­schutz

Damit erhalten Sie die optimale Verteidigung gegen strafrechtliche oder standesrechtliche Vorwürfe, sowie Ordnungs­widrigkeiten. Außerdem werden Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung von Zeugen übernommen.

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