Eine exklusive Dienstleistung für Kunden der AIA AG
Die Alternative zu langen Gerichtsverfahren
Bauverträge sind in besonderem Maße störanfällig, weil die Unwägbarkeiten des Baugeschehens oft zu einer Nachsteuerung des Vertrages zwingen, für die überaus komplizierte rechtliche Rahmenbedingungen gelten. Hinzu kommen, insbesondere für Architekten und Ingenieure, enorme Haftungsrisiken. Damit ist Streit programmiert, der in der Praxis oft eskaliert und nicht selten vor Gericht ausgetragen wird. So werden Konflikte erst Jahre oder gar Jahrzehnte nach ihrer Entstehung von einer in der Sache zuweilen überforderten Justiz entschieden. Ökonomisch sinnvoll ist das alles nicht. Deshalb hängt der wirtschaftliche Erfolg insbesondere größerer Bauvorhaben für alle Beteiligten entscheidend davon ab, einen derart unproduktiven Streit zu vermeiden.
Dafür stehen verschiedene Verfahren zur außergerichtlichen Streitvermeidung und Streitbeilegung zur Verfügung, die wir in Kooperation mit erfahrenen Streitschlichtern anbieten:
Mediation, Schlichtung, Schiedsgerichtsverfahren, Adjudikation etc. sind geeignete und erprobte Instrumente, die dazu beitragen, schnelle einvernehmliche Lösungen zu finden, die auf hohe Akzeptanz ausgerichtet sind und das höchstmögliche Maß an Zufriedenheit für alle Beteiligten herbeiführen.
Die Kosten solcher Verfahren sind bedingungsgemäß vom Versicherungsschutz der AIA-Berufshaftpflichtversicherung umfasst.
Wir beraten Sie gerne bei der Auswahl und Ausgestaltung des passenden Verfahrens - auch bei möglichen baubegleitenden Maßnahmen im Vorfeld.
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Unsere Rufnummer: +49 211 49365-0