DIE PRIVAT
HAFTPFLICHT
VERSICHERUNG

News

Arbeitsrecht - Ex-Mitarbeiter verlangt Dokumente. Was darf er?

Wer als Ex-Mitarbeiter eines Planungsbüros von seinem Arbeitgeber eine tätigkeitsbezogene Bescheinigung sowie Kopien von Planungsunterlagen erhalten…

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Honorarrecht - Nicht genehmigungsfähige Planung? Kein Honorar für Umplanung!

Wer als Architekt eine nicht genehmigungsfähige Planung erstellt, hat seine vertraglich vereinbarte Leistung nicht erfüllt. So kann er auch für die…

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Honorarrecht - Bauherr kündigt Planervertrag: Wie ist abzurechnen? Überstundenausgleich sind keine Personalkosten

Kündigt ein Auftraggeber seinem Architekten ein mit einem Pauschalhonorar vereinbartes Projekt, kann dieser Vergütung für die nicht erbrachten…

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Wohngebäude­versicherung

Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Risiken, die sich aus Feuer-, Sturm-, Hagel- oder Leitungswasserschäden ergeben. Die AIA AG bietet Ihnen die optimale Lösung mit der Wohngebäude-/Gebäude­versicherung.

Privat­rechtsschutz

Damit erhalten Sie die optimale Verteidigung gegen strafrechtliche oder standesrechtliche Vorwürfe, sowie Ordnungswidrigkeiten. Außerdem werden Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung von Zeugen übernommen.

Persönliche Vorsorge

Eine Beeinträchtigung Ihres privaten Wohls ist, wenn auch unverschuldet, schnell passiert. Unser Persönlicher Versicherungsschutz bietet die optimale Vorsorge. Dazu zählen beispielsweise die private Altersvorsorge, Berufsunfähigkeits-, Kranken- und die Unfallversicherung.

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