Februar 2025

Honorarrecht - Vom Ententeich zum Zwischenspeicher: Umbauzuschlag okay?

Wer als Ingenieur einen Ententeich umbaut, der schon eine wasserwirtschaftliche Funktion innehatte, hat unter Umständen damit ein Ingenieurbauwerk umgebaut – und darf dann auch einen Zuschlag geltend machen. Das erklärt das Oberlandesgericht Naumburg.

Der Fall: Ententeich umgewidmet  
Ein Ententeich sollte im Auftrag eines Zweckverbands zu einer wasserwirtschaftlichen Anlage umgewidmet werden. Eine Vergrößerung und Entschlammung hatte die Integration des Teichs in das Entwässerungssystem des Verbands zum Ziel. Dazu war ein Ingenieurbüro mit den Leistungsphasen 1–9 beauftragt worden. Nach erfolgreichem Abschluss berechnete das Büro dann für die erbrachten Grundleistungen und die Bauüberwachung vor Ort einen 20%igen Umbauzuschlag. Dagegen wehrte sich der Verband mit dem Argument, es habe sich um eine erstmalige Gestaltung einer vorhandenen Fläche – und damit um keinen Umbau – gehandelt.

Das Urteil
Nach einer Berufung landete der Fall beim Oberlandesgericht Naumburg. Dort befanden die Richter, dass es sich bei dem Teich um ein künstlich entstandenes und schon zur Ableitung von Mischwasser genutztes Bauwerk gehandelt habe, das damit die Voraussetzungen eines Ingenieurbauwerks erfüllt habe. Da dann durch den Umbau von einem Mischsystem zu einem Trennsystem auch eine wesentliche Nutzungsänderung durchgeführt worden war, sah das Gericht die Bedingungen für einen Umbau erfüllt (Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 16.05.2024, Az. 2 U 96/23).
 

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