Verlust öffentlicher Fördermittel für den Bauherrn und Die Technical Due Diligence
Verlust öffentlicher Fördermittel für den Bauherrn – Haftung und Haftungsfallen für den Architekten und Energieberater Architekten und Energieberater werden von Bauherren immer häufiger mit der Beantragung öffentlicher Fördermittel beauftragt. Werden die Fördermittel nicht bewilligt, nicht ausgezahlt oder zurückgefordert wird dieser oftmals auf den entgangenen Fördermittelbetrag in Anspruch genommen. Der Architekt / Energieberater kann mit der Beantragung von Fördermitteln im Rahmen seines Vertrages konfrontiert sein. Der bei der Fördermittelstelle gelistete Energie-Effizienz-Experte schuldet in der Regel keinen Erfolg zur Erlangung der beantragten Fördermittel, sondern lediglich eine fachlich richtige Beratungsleistung. Dabei kommt es sowohl bei Architekten- als auch bei Energieberaterverträgen immer auf die einzelnen Vertragsvereinbarung an. Themen: |
Die Technical Due Diligence und die Haftung des Architekten Die Due Diligence, wörtlich übersetzt „gebotene Sorgfalt“, wird insbesondere vor einem Unternehmenskauf durchgeführt, um sich der Werthaltigkeit eines Kaufgegenstandes, wie z. B. einer Immobilie, zu versichern und die erforderlichen Investitionsausgaben (CAPEX-Kosten) zu bewerten. Due Diligence Untersuchungen sind hinsichtlich ihrer inhaltlichen Schwerpunkte zu unterscheiden. Hierzu gehört z. B. die Technical Due Diligence, die von Architekten- und Ingenieurbüros für den Erwerber / Verkäufer von Immobilien zur finanziellen Bewertung des gegenwärtigen technischen Zustands der Immobilie angeboten wird, um Kenntnisse über die Immobilie auf schnelle, unabhängige und kompakte Weise zu erhalten. Bei Übernahme einer Technical Due Diligence muss der Architekt besondere Sorgfalt – insbesondere bei der Prüfung der in einem Datenraum zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie der Begehung des Objekts – walten lassen, um nicht durch das Übersehen wichtiger Informationen zu einer fehlerhaften Bewertung zu gelangen und damit in eine Haftungsfalle zu geraten. Themen: |
Sie erhalten in diesem Web-Seminar die Gelegenheit zu Rückfragen und Diskussionen mit dem Referenten und können Ihre eigenen Erfahrungen und Anmerkungen aktiv in die Veranstaltung einbringen. |
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Teilnahmebescheinigung
Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahmebescheinigung nur für eine Teilnahme an der gesamten Veranstaltung ausgestellt werden kann!
Anerkennung als Fortbildung
Die Veranstaltung ist zur Anerkennung als Fortbildung bei der Architektenkammer Berlin, der Brandenburgischen Architektenkammer und der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern beantragt.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass nicht alle Kammern eine Beantragung zur Anerkennung als Fortbildung im Voraus anbieten. Dies bedeutet jedoch nicht zwangläufig, dass diese das Seminar nicht anerkennen, insbesondere wenn es von einer anderen Länderkammer anerkannt wurde. Wir empfehlen den Teilnehmenden, sich diesbezüglich bei ihrer Kammer zu erkundigen.
Rahmenvereinbarungen mit einzelnen Länderkammern
Mitglieder der Baukammer Berlin, der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern und der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern können einen Beitragsnachlass erhalten. Konditionen sowie Bedingungen können Sie bei Ihrem zuständigen Ansprechpartner erfragen.