Für die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen

Rechtsberatung durch Architekten

Immer wieder werden Architektinnen und Architekten von Bauherrn zur Erbringung von Rechtsberatungsleistungen aufgefordert. Zum Teil werden diese Leistungen auch erbracht. In einer aktuellen Entscheidung hat der BGH nun am Beispiel einer Skonto-Klausel herausgearbeitet, dass solche Leistungen vielfach gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen. Im Rahmen des Vortrags werden die Einzelheiten der Entscheidung dargelegt. Ein weiterer Fokus liegt dann auf der Frage, welche Folgen diese Entscheidung für die Praxis hat. Den „Rechtsberatungsleistungen“ sind ja der Architektenleistung keineswegs fremd. Ob im Zuge der Verhandlung mit Behörden, der Rechnungsprüfung oder Abnahme – immer spielt auch der rechtliche Rahmen eine maßgebliche Rolle. Hierzu sollen Einzelfragen diskutiert werden. 

Termin

08. Mai 2025 // 10:00 - 11:30 Uhr
Online
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Referent/en

Rechtsanwalt Dr.
Florian Dressel
LOSCHELDER RECHTSANWÄLTE Partnerschaftsgesellschaft mbB

Kosten

AIA Kunden
Kooperationspartner
Studenten
Kammermitglieder
20,00 EUR
Gäste
40,00 EUR

Teilnahme­bescheinigung

Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahmebescheinigung nur für eine Teilnahme an der gesamten Veranstaltung ausgestellt werden kann!

Anerkennung als Fortbildung

Die Veranstaltung ist zur Anerkennung als Fortbildung bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfahlen, der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfahlen, der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein beantragt. Die Ingenieurkammer Niedersachsen erkennt die von der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein vergebenen Fortbildungspunkte an. 

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass nicht alle Kammern eine Beantragung zur Anerkennung als Fortbildung im Voraus anbieten. Dies bedeutet jedoch nicht zwangläufig, dass diese das Seminar nicht anerkennen, insbesondere wenn es von einer anderen Länderkammer anerkannt wurde.

Besondere Hinweise

Rahmenvereinbarungen mit der Architektenkammer Niedersachsen und der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein

Mitglieder der Ingenieurkammer Hessen und der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein können einen Beitragsnachlass erhalten. Konditionen sowie Bedingungen können Sie bei Ihrem zuständigen Ansprechpartner erfragen.

Zum Seminar / Webinar anmelden – Person 01

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