Feuerschaden
  • Melden Sie uns unverzüglich den Brandschaden, damit bei Bedarf einer unserer Brandsachverständigen eingeschaltet werden kann
  • Bei der Durchführung polizeilicher Ermittlungen teilen Sie uns bitte die Tagebuchnummer mit
  • Erstellen Sie soweit möglich eine Auflistung der beschädigten Gegenstände
  • Konnte eine Brandursache ermittelt werden?
  • Ist Ihr Haus oder Ihre Wohnung nicht mehr bewohnbar, helfen wir Ihnen gerne für diese Zeit eine Unterkunft zu finden
Fahrraddiebstahl, Einbruch und Raub
  • Zeigen Sie bitte jeden Einbruch oder Raub bei der zuständigen Polizeidienststelle an
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis der gestohlenen, zerstörten oder beschädigten Sachen. Darin muss der Versicherungswert oder der Anschaffungspreis und das Anschaffungsjahr der Sachen enthalten sein
  • Unterschreiben Sie dieses Verzeichnis und legen es sowohl dem Versicherer als auch die Polizei vor
  • Teilen Sie bei Diebstahl eines Fahrrades der Polizei den Hersteller, Marke und Rahmennummer mit
  • Sammeln Sie alle noch vorhandenen Belege der abhanden gekommenen oder zerstörten Sachen zusammen
  • Sind Sparbücher oder andere sperrfähige Urkunden abhanden gekommen, lassen Sie diese bitte unverzüglich sperren
Blitzschlag / Überspannung durch Blitz
  • Suchen Sie die Einschlagstelle an Ihrem Haus oder auf Ihrem Grundstück
  • Erkundigen Sie sich in der Nachbarschaft, ob der Blitz dort eingeschlagen hat
  • Notieren Sie die genaue Uhrzeit (Uhren stehen geblieben?)
  • Lassen Sie die betroffenen Geräte von einer Fachfirma prüfen
  • Lassen Sie sich eine Bestätigung von der Fachfirma über die Schadenursache geben
Leitungswasserschaden
  • Lassen Sie eingefrorene Rohre, Heizkörper etc. durch einen Fachmann auftauen
  • Schließen Sie bei bestimmungswidrig austretendem Leitungswasser sofort den Haupthahn
  • Achten Sie darauf, dass keine elektrischen Wasserverbraucher, wie z.B. Wasch- und Spülmaschinen in Betrieb sind
Sturmschaden
  • Sind massive Sturmauswirkungen, z.B. entwurzelte Bäume auf Autos zu beklagen, benachrichtigen Sie die Feuerwehr
  • Versichert sind Sturmschäden ab Windstärke 8. Bei kleineren Sturmschäden erkundigen Sie sich bei Ihren Nachbarn, ob auch dort Schäden entstanden sind
  • Fragen Sie beim Wetterdienst nach, welche Windstärke vorherrschte
  • Sammeln Sie Medienberichte über das Unwetter
  • Durch Sturm und Hagel entstandene Öffnungen sind unverzüglich zu verschließen, um einen möglichen Folgeschaden so gering wie möglich zu halten
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