- Melden Sie uns unverzüglich den Brandschaden, damit bei Bedarf einer unserer Brandsachverständigen eingeschaltet werden kann
- Bei der Durchführung polizeilicher Ermittlungen teilen Sie uns bitte die Tagebuchnummer mit
- Erstellen Sie soweit möglich eine Auflistung der beschädigten Gegenstände
- Konnte eine Brandursache ermittelt werden?
- Ist Ihr Haus oder Ihre Wohnung nicht mehr bewohnbar, helfen wir Ihnen gerne für diese Zeit eine Unterkunft zu finden
Fragen zur Schadenmeldung?
Tanja Rauer
Schadenbearbeitung
T +49 211 49365-60
tanja.rauer@aia.de