Was ist zu beachten, wenn ein Schadenfall eingetreten ist?
  • Schildern Sie uns bitte den genauen Schadenhergang
  • Helfen Sie uns bei der Feststellung von Ursache und Höhe des Schadens, indem Sie Auskünfte erteilen und Belege beibringen
  • Vermeiden Sie es bitte, ohne unsere vorherige Zustimmung Schadenzahlungen zu leisten oder einen Anspruch anzuerkennen. Überlassen Sie Ihrem Versicherungspartner die Verhandlungen bzw. die Abwicklung des Schadenfalles
  • Sorgen Sie bitte dafür, sofern Sie hierauf Einfluss nehmen können, dass die vernichteten oder beschädigten Sachen für eine Besichtigung aufbewahrt werden
  • Machen Sie Fotos oder Videoaufnahmen vom Schaden      
Wann kann ein Rechtsanwalt oder ein Gutachter hinzugezogen werden und wer übernimmt die Kosten?

Da die Schadenbearbeitung durch qualifizierte und erfahrene Sachbearbeiter erfolgt, ist die Hinzuziehung externer Rechtsanwälte grundsätzlich nicht erforderlich. Sollte es im Einzelfall gleichwohl sinnvoll oder in gerichtlichen Verfahren gar zwingend erforderlich sein, einen externen Rechtsanwalt zu beauftragen, so kann der Versicherer Ihnen einen geeigneten Rechtsanwalt empfehlen. Erteilen Sie bitte den beauftragten Rechtsanwälten / Gutachtern alle notwendigen Auskünfte und Informationen, um eine möglichst erfolgreiche Vertretung Ihrer Interessen zu gewährleisten. Da der Rechtsanwalt / Gutachter Ihre Interessen vertritt, werden die Kostenrechnungen auf Sie ausgestellt. 

Nach Oben