Sicherungsmöglichkeiten bei ausstehendem Honorar und Anpassung des Honorars bei Bauzeitverlängerungen (Update)
Für die Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen und Hamburg
Gerade in einer Zeit, die von einer Krise der Bauwirtschaft, Unsicherheiten in den Lieferketten, steigenden Materialkosten und steigenden Finanzierungskosten geprägt ist, kommt es immer häufiger vor, dass fällige (Abschlags-) Rechnungen der Architekturbüros von den Auftraggebern nicht oder nur sehr verzögert gezahlt werden. Das Seminar soll über die durch das BGB in diesen Fällen zur Verfügung gestellten Handlungsmöglichkeiten informieren und auf die hierbei zu beachtenden Schritte und Risiken hinweisen.
Darüber hinaus soll der aktuelle Stand der Rechtsprechung in Bezug auf ein mögliches zusätzliches Honorar im Falle von Verzögerungen des Bauablaufes dargestellt werden.
Die Themen:
Sie erhalten in diesem Web-Seminar die Gelegenheit zu Rückfragen und Diskussionen mit dem Referenten und können Ihre eigenen Erfahrungen und Anmerkungen aktiv in die Veranstaltung einbringen.
Referenten:
- Rechtsanwalt Nicolai Chalupsky, Scholtissek : Krause-Allenstein Rechtsanwälte Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Teilnahmebescheinigung:
Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahmebescheinigung nur für eine Teilnahme an der gesamten Veranstaltung ausgestellt werden kann!
Anerkennung als Fortbildung:
Die Veranstaltung ist zur Anerkennung als Fortbildung bei der Architektenkammer Bremen, Ingenieurkammer Niedersachsen und der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein beantragt.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass nicht alle Kammern eine Beantragung zur Anerkennung als Fortbildung im Voraus anbieten. Dies bedeutet jedoch nicht zwangläufig, dass diese das Seminar nicht anerkennen, insbesondere wenn es von einer anderen Kammer anerkannt wurde. Wir empfehlen den Teilnehmenden, sich diesbezüglich bei ihrer Kammer zu erkundigen.
Rahmenvereinbarungen mit der Architektenkammer Niedersachsen und der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein:
Mitglieder der Architektenkammer Niedersachsen und der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein können einen Beitragsnachlass erhalten. Konditionen sowie Bedingungen können Sie bei Ihrem zuständigen Ansprechpartner erfragen.