Haftung von Architekten und Energieeffizienz-Experten bei der Beantragung von Fördermitteln
Für die Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg
In Zeiten steigender Energiepreise wächst die Bedeutung der Förderung energieeffizienter Bauvorhaben stetig an. Daher beauftragen Bauherren immer häufiger Architekten oder Energieeffizienzexperten mit ihrer Beratung und Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln. Mögliche Haftungsrisiken werden dabei oft unterschätzt. Diese lauern nicht erst bei der Antragstellung, sondern bereits bei der Planung des Bauvorhabens. Eine vertragliche Vereinbarung über den Leistungsumfang kann vor unangenehmen Überraschungen schützen. Die Veranstaltung soll einen Überblick über typische Fallstricke bei der Energieberatung anhand praktischer Beispiele vermitteln.
Die Themen:
Sie erhalten in diesem Web-Seminar die Gelegenheit zu Rückfragen und Diskussionen mit dem Referenten und können Ihre eigenen Erfahrungen und Anmerkungen aktiv in die Veranstaltung einbringen.
Referenten:
- Rechtsanwalt Ricardo Raßler, SCHORK KAUFFMANN BREMENKAMP Partnerschaftsgesellschaft mbB Rechtsanwälte
Teilnahmebescheinigung:
Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahmebescheinigung nur für eine Teilnahme an der gesamten Veranstaltung ausgestellt werden kann!
Anerkennung als Fortbildung:
Die Veranstaltung ist zur Anerkennung als Fortbildung bei der Bayerischen Ingenieurkammer, der Architektenkammer Baden-Württemberg und der Ingenieurkammer Baden-Württemberg beantragt.
Rahmenvereinbarungen mit der Ingenieurkammer Baden-Württemberg:
Mitglieder der Ingenieurkammer Baden-Württemberg können einen Beitragsnachlass erhalten. Konditionen sowie Bedingungen können Sie bei Ihrem zuständigen Ansprechpartner erfragen.