D & O Versicherung
Highlights
- Unternehmens D&O und persönliche D&O möglich
- Versicherungssummen bis max. 25 Mio. €
- Umsatz-/Bilanzsumme ohne Begrenzung
Versicherungsschutz besteht für die Organe juristischer Personen (Vorstand / Geschäftsführer,Aufsichtsrat, Beirat) und die leitenden Angestellten, die ihrem Unternehmen oder einem Dritten im Rahmen ihrer Tätigkeit versehentlich einen Vermögensschaden zufügen.
Die D&O-Versicherung bietet ausschließlich Schutz für die Organe und Manager des Unternehmens.
Für das Unternehmen selbst, welches eine D&O-Versicherung für seine Organe und Manager abschließt, besteht kein Versicherungsschutz.
Persönliche D&O: Hat die zu versichernde Person keinen Einfluß auf den Abschluss einer Unternehmens D&O (z. B. Prokuristen, leitende Angestellte und Unternehmensberater, die als Interimsmanager agieren sowie Anwälte, die in ein Kontrollgremium berufen werden), kann der Versicherungsschutz von ihr individuell abgeschlossen werden.