Erweiterte Bauträger-Haftpflicht
Mitversichert sind:
- Bürohaftpflicht des Bauträgerunternehmens
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht / Bauherrenhaftpflicht
- eigene Architekten-/Ingenieurleistungen
- NEU: fremde Architekten-/Ingenieurleistungen durch von Ihnen beauftragte Subplaner
- Schäden am Objekt (Objektschadendeckung)
- Unbegrenzte Nachhaftung für die Architekten- /Ingenieurleistungen
- Mitversicherung von Schäden durch die Verwendung von Bausoftware
- Mitversicherung von Datenrechtsverletzungen
Die Erweiterte Bauträgerhaftpflichtversicherung ist für Bauträger und Generalübernehmer konzipiert, die durch eigenes Personal oder durch Firmen, die personell oder finanziell mit dem Bauträger oder dem Generalübernehmer verbunden sind, Architekten- oder Ingenieurleistungen erbringen. Für solche Firmen ist die „einfache“ Bauträgerhaftpflicht nicht ausreichend, da Objektschäden, die durch eigene Architekten- oder Ingenieurleistungen verursacht wurden, nicht unter den Versicherungsschutz fallen. Auch eine Berufshaftpflichtversicherung ist für solche Architekten-/ Ingenieurleistungen nicht ausreichend, da diese Leistungen dort vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. In der Erweiterten Bauträgerhaftpflichtversicherung erfolgt die Beitragsberechnung über die gewünschte Versicherungssumme für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden, die Höhe der gewählten Selbstbeteiligung und die Höhe der Jahresnettobausumme (Bausumme abzüglich Mehrwertsteuer).
Die erweiterte Bauträgerhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für die Tätigkeit als Bauträger, gewerblicher Baubetreuer, Generalübernehmer oder Generalunternehmer mit eigenen Architekten- bzw. Ingenieurleistungen (gilt auch für mehrere Firmen mit gleichen Inhabern oder gleichem Personal, z. B. die Bauträger GmbH, dessen Inhaber ein Architekturbüro unterhält).
Versichert werden können die Architekten/-Ingenieurleistungen des Inhabers, der Angestellten, der Vorstände oder sonstiger Personen, die mit dem Kunden in irgendeiner Weise verbunden sind auch dann, wenn die Leistungen freiberuflich erbracht werden.
Versichert gelten insbesondere auch Schäden am Objekt durch fehlerhafte eigene Architekten- oder Ingenieurleistungen (z.B. Planung, Bauleitung etc.). Hierfür besteht Versicherungsschutz auch während der Bauzeit, frühestens jedoch ab Kaufvertragsdatum. Sofern auf dem Grundstück des Käufers gebaut wird, gilt diese Einschränkung nicht.
Versichert werden können auch fremde Architekten/-Ingenieurleistungen, durch von Ihnen beauftragte Suplaner.
Grundsätzlich gilt: was nicht ausgeschlossen ist, ist versichert.
Hier einige wichtige Ausschlüsse:
- Vorsatz, bewusste Pflichtwidrigkeit
- Beschaffenheitsvereinbarungen zu Baukosten, Fristen u. Terminen
- Garantien
- Vertragserfüllungsansprüche
- Ansprüche von Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft
- Ansprüche mehrerer mitversicherter Personen untereinander
Weitere Hinweise finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Um ein Bauvorhaben richtig zu versichern, benötigen Sie bzw. der Käufer Ihrer Immobilie Versicherungsschutz für folgende Sparten:
- Feuerrohbauversicherung
- Wohngebäudeversicherung
- Bauleistungsversicherung
- Bauherrenhaftpflichtversicherung
Als Bauträger oder Generalübernehmer können Sie diese Versicherungen für Ihren Bauherrn abschließen.
Hier können Sie sich über den Versicherungsschutz und die Beiträge informieren!