Angebotsanforderung
Highlights
- KFZ-Versicherung incl. Kasko-, Insassenunfall, Schutzbrief- und Rechtsschutzleistungen sind bei uns möglich!
Kaum jemand kann den Tarifdschungel und die jährlichen Veränderungen in den Tarif- und Typklassen in der Kfz-Versicherung überblicken. Wir können es! Wir stellen Ihnen bei Bedarf einen Versicherungsvergleich von namhaften Versicherungsanbietern zur Verfügung und empfehlen Ihnen die für Sie passende Kfz-Versicherung.
Unter Kündigungsvordruck stellen wir Ihnen eine Musterkündigung zur Verfügung.
Als Halter eines in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeugs sind Sie gesetzlich zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet. Diese sichert Verkehrsopfer ab und schützt Sie selbst vor Ansprüchen, wenn durch Ihr Fahrzeug Personen- oder Sachschäden verursacht werden oder ein Vermögensschaden eintritt. Sie gilt in Deutschland und der EU. Eine Erweiterung des Geltungsbereiches auf weitere Länder ist möglich.
Kfz-Haftpflichtversicherung:
Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Ansprüchen, wenn durch Ihr Fahrzeug Personen geschädigt, verletzt oder getötet werden. Sie gilt ebenfalls, wenn Sachen beschädigt oder zerstört werden oder darüber hinaus ein Vermögensschaden eintritt.
Kfz-Teilkaskoversicherung:
Die Teilkaskoversichernung schützt Sie bei Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, wenn diese durch bestimmte Schadenursachen oder Diebstahl entstanden sind.
Als versichert gelten unter anderem Schäden durch:
- Brand und Explosion
- Entwendung
- Sturm, Hagel, Blitzschlag
- Überschwemmung
- Glasbruch
Kfz-Vollkaskoversicherung:
Die Vollkaskoversicherung umfasst die Teilkaskoversicherung und bietet darüber hinaus Schutz bei mutwilliger Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch Fremde oder bei einem selbst verschuldeten Unfall.
Als versichert gelten:
- alle Teilkaskoschäden
- mutwillige Beschädigung des Fahrzeugs durch Fremde (Vandalismus)
- selbst verursachte Unfallschäden an Ihrem Fahrzeug
- Totalschaden: Hier erfolgt eine Entschädigung zum Neuwert (in der Regel bis zu sechs Monaten nach Erstzulassung; in einigen Tarifen bis zu 12 Monaten)
Mögliche Tariferweiterungen bei der Teil- und Vollkasko:
- Werkstattservice
- Bei Totalschaden Neuwertentschädigung bis zu 24 Monaten nach Erstzulassung
- Zusammenstoß mit Tieren aller Art
- Diebstahl/Beschädigung fest eingebauter Informations- und Unterhaltungssysteme (z. B. Navigationssystem, Radio, CD-DVD-Player). In den ersten 12 Monaten nach Erwerb erfolgt die Erstattung zum Neuwert
- Kurzschlußschäden
Schutzbrief:
Er bietet Hilfe bei Pannen, Krankheitsfällen oder Unfällen auf Reisen
Insassenunfallversicherung:
Darüber können Unfallfolgen von Personen, die im Fahrzeug mitgenommen werden, abgesichert werden. Für den Kunden selbst ist in jedem Fall die Kfz-unabhängige Unfallversicherung vorzuziehen. Sie bietet einen wesentlich umfangreicheren und daher besseren Versicherungsschutz rund um die Uhr.
Verwenden Sie für die Kündigung Ihrer KFZ-Versicherung unseren Kündigungsvordruck. Informieren Sie sich bei Ihrem Versicherer über das genaue Ablaufsdatum und Kündigungsfrist Ihres Vertrages.