Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung
Es kann immer wieder passieren, dass Ihnen als Haus- und Grundstücksbesitzer ein Schaden angelastet wird, obwohl Sie alle Ihre Pflichten rund um das Haus oder Ihr Grundstück erfüllt haben.
Die Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung sichert Sie als Grundbesitzer gegen Risiken ab, die von Ihrer vermieteten Immobilie oder Ihrem Grundstück ausgehen.
Die Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung schützt den Haus- und Grundstücksbesitzer vor den finanziellen Folgen, wenn er von einem Dritten wegen Personen- und/oder Sachschäden auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird.
Leistung erbringt die Haftpflicht grundsätzlich für Grundstücke und vermietete Immobilen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Vermögensschäden werden ersetzt, sofern sie die Folge eines versicherten Personen- oder Sachschadens sind, z. B. bei Verdienstausfall, Nutzungsausfall, Gewinnminderung oder -ausfall.
Nicht versichert sind:
- Schäden, die Sie vorsätzlich verursachen
- Schäden, die sich Mitversicherte gegenseitig zufügen
- Schäden, die Sie selbst erleiden
Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählung nicht den kompletten Umfang der Ausschlüsse beinhaltet.
Wenn Sie ein Einfamilienhaus selbst bewohnen, ist eine Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung nicht notwendig. In diesem Fall besteht Versicherungsschutz über Ihre Privat-Haftpflichtversicherung.
In den nachfolgenden Fällen greifen gesonderte Regelungen für die Haus- und Grundstückshaftpflicht
- Vermieter von Mehrfamilienhäusern
- Eigentümer von Wohnungsgemeinschaften
- Besitzer eines unbebauten Grundstücks
Schadensbeispiel:
An einem Samstagmorgen haben Sie vergessen, den Bürgersteig vor Ihrem Wohnhaus frei von Eis und Schnee zu machen. Eine ältere Dame ist auf dem Weg zum Einkaufen, rutscht aus und fällt hin. Der Arzt stellt einen Oberschenkelhalsbruch fest.
Höhe der Schadensersatzansprüche : 20.000 EUR