Ihr Versicherungsspezialist - von Architekten für Architekten und Ingenieure

Beruflicher Versicherungschutz für Architekten und Ingenieure

  • Versicherung
  • Berufshaftpflicht
  • Generalplaner-Objektversicherung

Generalplaner-Objektversicherung

Highlights

  • Mitversicherung der persönlichen Haftpflicht der Subplaner
  • alle Planungsbeteiligten werden in einem Vertrag versichert
  • alle versicherten Planer haben den gleichen Versicherungsschutz
  • im Schadenfall wird nur ein Versicherer tätig – optimale Abwicklung
  • die bestehende Jahresversicherung des jeweiligen Planers wird im Schadenfall nicht belastet und das Projekt muss nicht im Rahmen der Jahresmeldung angegeben werden
  • kostengünstig – da Umlage der Versicherungsprämie anteilig nach Kostengruppe unter den Planern möglich
Flyer zur Generalplaner-Objektversicherung

Um Ihre Haftungs-/Versicherungssituation zusätzlich zu optimieren, stehen Ihnen verschiedene Musterverträge zur Verfügung, welche Sie gerne anfordern können:

  • Vertrag zwischen Generalplaner und Auftraggeber
  • Vertrag zwischen Generalplaner und Subplaner
Musterverträge anfordern Jetzt Online berechnen Angebot anfordern

Die Beitragsberechnung erfolgt in der Einzelobjektversicherung über

  • das versicherte Leistungsbild und die erbrachten Leistungsphasen
  • die gewünschte Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden)
  • die Höhe der gewählten Selbstbeteiligung
  • Art des Bauvorhabens (z. Bsp. Neubau, Umbau, Instandsetzung, etc.)
  • Anrechenbare Kosten der jeweiligen Kostengruppe nach Kostenschätzung/-berechnung

Versicherungsschutz besteht für Verstöße, die vom Kunden zwischen Beginn und Ende des Versicherungsvertrages im Rahmen des versicherten Leistungsbildes begangen wurden.

Als versichert gilt die freiberufliche, selbständige Tätigkeit.

Was ist ausgeschlossen?
Grundsätzlich gilt: was nicht ausgeschlossen ist, ist versichert.

Hier einige wichtige Ausschlüsse:

  • Vorsatz, bewusste Pflichtwidrigkeit
  • Garantien
  • Gewerbliche Tätigkeiten (Bauträger, Bauunternehmer, Baustofflieferant)
  • Ansprüche von Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft oder von mehreren Kunden untereinander
  • Weitere Hinweise finden Sie in den Versicherungsbedingungen

Der Versicherungsschutz einer Exzedentenversicherung stockt eine bereits vorhandene Grundversicherung um die vereinbarte Versicherungssumme auf.

Die Exzedentenversicherung kann Objektweise (Objektexzedentenversicherung) abgeschlossen werd