Vorsorge - Kinder haften für Ihre Eltern – Thema Pflegevorsorge
Wenn die Eltern in eine Pflegeeinrichtung kommen, können die gut verdienenden Kinder mit einer erheblichen finanziellen Verknappung rechnen. Denn sie müssen die Lücke zwischen dem Geld aus der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlichen Unterbringungskosten schließen helfen.
Schlagzeilen machte das Thema, als ein knapp 60-jähriger Mann aus dem Raum Bremen nach dem Tod des Vaters vom Sozialamt zu einer Zahlung von 9.000 Euro aufgefordert wurde. Dem hielt der Mann entgegen, dass er seit mehr als 40 Jahren keinerlei Kontakt zu seinem Vater gehabt hätte und sogar – mit Ausnahme des Pflichtteils – von ihm enterbt worden sei. Der Bundesgerichtshof wertete die Tatsache, dass der Sohn schwer gekränkt und verletzt wurde, nicht als schwere Verfehlung des Vaters und verurteilte den Mann zur Zahlung (AZ: XII ZB 607/12).
Doch auch im Falle eines guten Verhältnisses zu den Eltern kann die gesetzlich verankerte Zahlungsverpflichtung für die Pflege schmerzlich treffen. Unter Umständen muss der eigene Lebensstil erheblich eingeschränkt, müssen größere Reisen oder ein neues Auto gestrichen werden. Hier kann eine freiwillige private Pflege-Zusatzversicherung helfen, die seit 1. Januar 2013 gefördert wird. 60 Euro jährlich erhalten gesetzlich Pflegeversicherte dafür vom Staat.
Mit den AIA Pflege-Zusatzversicherungsangeboten für Sie und Ihre Angehörigen können Sie sich von Kosten entlasten und sich frühzeitig, sicher und nach Ihren Vorstellungen und Wünschen absichern.