Vertragsrecht - Vorsicht bei Angebot via E-Mails: Widerruf nur sofort!
Die Tücken der sofortigen Zustellung: Wer ein per E-Mail versendetes Vergleichsangebot doch widerrufen will, muss dies unmittelbar tun – 45 Minuten sind zu spät. Das musste ein Fassadenbauer vor dem Kammergericht wie auch später dem Bundesgerichthof erfahren.
Der Fall: Streit um Fassadenprojekt
Ein Fassadenbauer hatte für einen Auftraggeber eine Außenwand begrünt. Die Abschlussrechnung über rund 250.000 Euro kürzte der Bauherr an diversen Stellen, eine Auseinandersetzung folgte. In deren Verlauf sendete das Unternehmen ein Vergleichsangebot, in dem der Fassadenbauer zusagte, bei einer Zahlung keine weiteren Forderungen zu erheben. Diese Mail schickte er an einem Werktag zur Geschäftszeit. Doch 45 Minuten später schickte er eine weitere Mail, dass die Forderungen noch nicht geprüft und die vorige Mail irrelevant sei. Dann schickte er einige Tage später eine neue, höhere Schlussrechnung. Eine Woche nach Zugang der Vergleichsangebots-Mail zahlte der Bauherr den dort angebotenen Betrag – nicht den aus der Schlussrechnung. Der Fassadenbauer klagte.
Das Urteil
Der Fall ging zum Kammergericht und von dort bis zum Bundesgerichtshof. Die Einschätzung beider Gerichte war einmütig: Der Bauherr hatte das per E-Mail eingegangene Vergleichsangebot konkludent durch seine Zahlung angenommen. Der Fassadenbauer hätte seine Willenserklärung nur unwirksam machen können, wenn sein Widerruf vor oder zeitgleich mit dem Vergleichsangebot zugegangen wäre. Eine E-Mail im geschäftlichen Verkehr geht aber bereits dann zu, wenn sie abrufbereit in dem elektronischen Postfach eingegangen ist, auf die Kenntnisnahme selbst kommt es nicht an. Ein Widerruf ist in dieser Konstellation daher geradezu unmöglich.(Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.10.2022, Az. VII ZR 895/21).
Bei einem Bauvorhaben trägt der Bauherr das finanzielle Risiko – von der Errichtung der Baustelle bis zur Fertigstellung des Objektes. Eine Bauleistungsversicherung schützt Sie vor finanziellen Schäden, entstanden z.B. durch Konstruktions-, Material-, und Berechnungsfehler.
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