Vertragsrecht - Verjähren Stufen eines Stufenvertrags eigenständig?
Die Frage, ob bei „echten“ Stufenverträgen jede Stufe mit ihren jeweiligen Leistungen als Vertragsbestandteil separat verjährt, beschäftigt die Fachwelt. Neben den Oberlandesgerichten Brandenburg und Dresden hat nun auch Naumburg diese eigenständige Verjährung bestätigt.
Der Fall: Schulsanierung in zwei Stufen
Bei einer Schulsanierung und Erweiterung wurde ein Architekt in zwei Stufen beauftragt und auch bezahlt, zuerst die Leistungsphasen 2–8 und erst in einer zweiten Stufe die LP 9. Zwischen den beiden Abrechnungen und Zahlungen lagen rund viereinhalb Jahre. Als wiederum drei Jahre später Undichtigkeiten der Dachhaut auftraten, wehrte sich der Planer unter anderem mit dem Argument der Verjährung.
Das Urteil
Letztendlich vor dem Oberlandesgericht Naumburg gelandet, gaben die Richter dem Architektenrecht. Es habe sich hier um einen „echten“ Stufenvertrag gehandelt, bei dem die zweite Stufe einen eigenständigen Vertrag dargestellt habe. Somit liefen auch die Verjährungsfristen für Mängelansprüche jeweils separat pro Vertragsstufe. Im Ergebnis war der Architekt damit außerhalb der fünfjährigen Gewährleistungspflicht und musste damit keinen Schadenersatz leisten (Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 18.11.2021, Az. 2 U 155/20). Mit diesem Urteil gesellt sich das Oberlandesgericht Naumburg zu den Kollegen aus Dresden und Brandenburg, die bereits ähnlich geurteilt hatten.
Sie wollen Ihre berufliche Tätigkeit richtig absichern? Eine Berufshaftpflicht-Jahresversicherung bietet die optimale Lösung. Sie umfasst u.a. die unbegrenzte Nachhaftung – unabhängig von der endgültigen Berufsaufgabe.
Wir beraten Sie gerne! Kontaktieren Sie uns:
Diana Kurbitz
AIA AG, Kaistr. 13, 40221 Düsseldorf
Tel: +49 211 4 93 65-21
Fax: +49 211 4 93 65-121
Email: diana.kurbitz[at]aia.de