Ihr Versicherungsspezialist - von Architekten für Architekten und Ingenieure

AIA News Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

  • News
  • Vertragsrecht - Gesellschafts-Jonglage: Wer ist der Auftraggeber?

Vertragsrecht - Gesellschafts-Jonglage: Wer ist der Auftraggeber?

Klingt seltsam, ist aber nicht selten: Wer als Architekt mit professionellen Auftraggebern zusammenarbeitet, sollte sich vergewissern, welches Unternehmen nun der tatsächliche Auftraggeber und Honorarzahlende ist. Ein Fall vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zeigt es.

Der Fall: Mutter oder Tochter?

Ein Planer hatte einer Projektentwicklungsgesellschaft als Bauherrin eine Honorarrechnung in Folge eines mündlichen Vertrages gestellt. Doch die Gesellschaft weigerte sich zu zahlen. Im dann folgenden Gerichtsverfahren trat als Streithelferin eine Tochtergesellschaft auf, die als Projektmanagerin involviert gewesen war. Sowohl Mutter- als auch Tochtergesellschaft wurden vom selben Gesellschafter geführt – und beide erklärten, dass die Muttergesellschaft nicht zuständiger Vertragspartner zu sein. Sie sei nur Beteiligte.

Das Urteil

Damit kamen sie beim Oberlandesgericht Düsseldorf nicht durch. Das Gericht verdeutlichte, dass im konkreten Fall das Gericht auslegen muss, wer nun der Vertragspartner des Architekten geworden sei. Grundsätzlich dürfe aber ein Auftraggeber einen in Vorleistung tretenden Auftragnehmer nicht im Unklaren lassen, sondern muss sich erklären. So musste auch in diesem Fall der Projektentwickler anerkennen, der Honorarschuldner zu sein (Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil vom 14.12.2021, Az. 23 U 81/21 und Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24.04.2024, Az. VII ZR 886/21).

Im Streitfall gut abgesichert! Wussten Sie bereits, dass unser Firmenrechtschutz unterschiedliche Selbstbeteiligungsvarianten bietet und Ihre Firma im Rechtsschutzfall mit einer hohen Deckungssumme absichert?

Wir beraten Sie gerne! Kontaktieren Sie uns:

Evelyn Stuhlberg

AIA AG, Kaistr. 13, 40221 Düsseldorf
Tel: +49 211 49365-69
Fax: +49 211 4 93 65-169
E-Mail: evelyn.stuhlberg[at]aia.de

Zurück zur Übersicht