Vertragsrecht - Baustoffknappheit: Sind Architekten für Lieferengpässe zuständig?
Die allgemeine Baustoffknappheit und einhergehende Lieferschwierigkeiten bei den Herstellern sind ein aktuelles Thema. Aber resultieren aus diesen Engpässen auch Verpflichtungen für die Planer von Bauprojekten?
Die Situation
Bei Problemen mit der Lieferung von Baustoffen betreffen die rechtlichen Auswirkungen das Verhältnis zwischen Bauunternehmer und Auftraggeber, auch was die Verzögerung möglicher weiterer Arbeitsschritte und Gewerke angeht. Ein mit den Grundleistungen beauftragtes Planungsbüro kann an dieser Stelle nicht vertragsrelevant tätig werden. Jedoch: Weiterhin muss der Planer seine Hinweis- und Beratungspflichten erfüllen - auch was potenzielle Auswirkungen auf das Projekt betrifft.
Die Empfehlung
Sollten sich derart gravierende Verzögerungen einstellen, dass die Aufstellung neuer Terminpläne notwendig wird, empfiehlt es sich für den Planer, mit wiederholten Grundleistungen zu arbeiten. Da den Architekten keine Schuld an dieser Wiederholung trifft, kann er eine Leistungsvereinbarung über die Aufstellung neuer, grundlegend veränderter Terminpläne treffen, inklusive einer Vergütungsvereinbarung. Dafür ist rechtzeitig ein entsprechendes Nachtragsangebot vorzulegen.
Auf der Baustelle ist schnell etwas passiert. Mit der Betriebshaftpflichtversicherung ist Ihre Firma optimal abgesichert. Mitversichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie in Ausübung Ihrer Tätigkeit Dritten gegenüber verursacht haben.
Wir beraten Sie gerne! Kontaktieren Sie uns:
Janine Destabele
AIA AG, Kaistr. 13, 40221 Düsseldorf
Tel: +49 211 4 93 65-43
Fax: +49 211 4 93 65-143
Email: janine.destabele[at]aia.de