Versicherung - Wertsachen im Auto: Versicherer fordert „Unsichtbarkeit“
Schadensbeispiel: Einbruch ins Fahrzeug
Grundsätzlich ist der Diebstahl aus Kraftfahrzeugen europaweit mit 1% der Versicherungssumme der Hausratversicherung mitversichert.Insbesondere in Bezug auf Wertsachen sind jedoch gewisse Regeln zu beachten.
Was war passiert?
Nach dem Einschlagen der Scheibe eines verschlossenen, auf der Straße vor dem Wohnhaus geparkten Personenkraftwagens hatten Diebe mehrere Gegenstände aus dem Auto gestohlen. Dazu gehörte eine Sporttasche mit Sportschuhen, Sporthose, Sportshirt und Handtuch, eine im Seitenfach aufbewahrte Sonnenbrille sowie ein sichtbar auf dem Beifahrersitz liegendes Portemonnaie. Auch eine teure Winterjacke, die sich auf der Rückbank befunden hatte, war dem Diebstahl anheim gefallen. Die Polizei nahm den geschilderten Schaden auf.
Wie konnte die AIA helfen?
Die Hausratversicherung ersetzte die Sporttasche samt Inhalt, die Sonnenbrille und sogar die 600 Euro teure Winterjacke, da es sich bei dieser nicht um einen Pelz handelte. Für das Portemonnaie und dessen Inhalt indes kam sie nicht auf. Denn das sichtbare Liegenlassen von Wertgegenständen wie Bargeld, Schmuck oder Pelzen im Auto bedeutet „grobe Fahrlässigkeit“ und schließt den Versicherungsschutz aus. Laut den Versicherungsbedingungen müssen Wertgegenstände nicht sichtbar im Kofferraum, im Sicherheits- oder Seitenfach verstaut werden.
Für die eingeschlagene Scheibe kam die KFZ- Teilkaskoversicherung auf, da es sich dabei um einen Schaden am PKW handelt.
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