Versicherung - Schadenbeispiel September: Keiner war‘s!
Was war passiert?
Aufgrund weiteren benötigten Wohnraums beschließt eine Familie, ihr Bestandsgebäude durch einen Anbau zu erweitern. Da der Eingangsbereich und das Treppenhaus des Bestandsbaus als ständiger Durchgang sowie teilweise auch als Arbeits- und Lagerraum für die Handwerksbetriebe zur Verfügung stehen müssen, schließt die Familie sicherheitshalber eine Bauleistungsversicherung inkl. Altbausubstanz ab. Zudem informiert sie die Wohngebäude- und Hausratversicherung über die geplanten Baumaßnahmen.
Trotz umfangreicher Schutzmaßnahmen wurden während der Umbauarbeiten durch einen der Handwerksbetriebe die Eichenholztreppe im Treppenhaus sowie die Haustür mit diversen Kratzern und Macken beschädigt. Leider konnte nicht festgestellt werden, welcher Handwerksbetrieb die konkreten Schäden verursacht hat, um diesen in Anspruch nehmen zu können.
Wie konnte die AIA helfen?
Die Bauleistungsversicherung ersetzt die Schäden an der Neubausubstanz, bei denen kein Schadenverursacher ermittelt und haftbar gemacht werden kann. Die Versicherung ersetzte, auf Grund des Einschlusses der Altbausubstanz in der Bauleistungsversicherung, die beschädigte Tür und zahlte die Kosten der Schadenbeseitigung im Treppenhaus.
Info:
Im vorliegenden Fall wäre die Familie ohne eine Bauleistungsversicherung inkl. Altbausubstanz auf dem Schaden sitzen geblieben. Die ihr grundsätzlich zustehenden Schadensersatzansprüche hätte sie nicht erfolgreich durchsetzen können, da der Schadenverursacher faktisch nicht ermittelt werden konnte. Ebenso hätte die Familie nicht auf eine Übernahme des Schadens durch die Wohngebäude- oder Hausratversicherung hoffen dürfen, weil die Beschädigung der Altbausubstanz durch Handwerksunternehmen keine versicherte Gefahr im Rahmen der Wohngebäude- und Hausratversicherung darstellt.
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