Versicherung - Kurzschluss- Reaktion: Nur der Auslöser war nicht versichert
Was war passiert?
Nach dem Kurzschluss einer Waschmaschine in einem Eigenheim entstand ein Brand, der die in der Maschine befindliche Wäsche im Wert von 400 Euro komplett zerstörte, sich in Teilen des Erdgeschosses ausbreitete und die Garderobe mitsamt einem teuren Nerzmantel erfasste. Das Feuer dehnte sich bis in die Küche mit ihrer von einem Tischler angefertigten, fest in das Eigenheim eingebauten Möblierung aus. Dabei wurden alle genannten Gegenstände bis zur Unbrauchbarkeit beschädigt.
Aufgrund der starken Qualm-Entwicklung musste die Inneneinrichtung des Hauses bei einem Zeitaufwand von ca. 20 Stunden gereinigt werden. 3.000 Euro wurden nach Schätzung eines Malermeisters für das Tapezieren und Streichen der betroffenen Räume fällig. Schließlich war das Haus aufgrund der starken Rauchentwicklung vorübergehend unbewohnbar, so dass die Bewohner für eine Woche in ein Hotel ziehen mussten.
Wie konnte die AIA helfen?
Da es sich laut den Versicherungsbedingungen der Wohngebäude- als auch der Hausratversicherung um einen Brandschaden handelte, waren beide Versicherungen eintrittspflichtig und übernahmen unterschiedliche Schadenspositionen.
Über die Hausratversicherung waren der Wert der Wäsche, die Reinigungskosten für die Inneneinrichtung des Hauses und die Hotelkosten abgedeckt. Für den Nerzmantel bestand eine Entschädigungsgrenze in Höhe von 20 % der Versicherungssumme. Die Wohngebäudeversicherung übernahm die Kosten für die Malerarbeiten und ersetzte die individuell angefertigte Küche, da diese als fest mit dem Gebäude verbundene Einrichtung dem Schutz dieser Versicherung unterlag.
Info:
Allein bei der Waschmaschine konnte die Versicherung nicht helfen, da sie nicht infolge des Brandes, sondern schon zuvor durch den Kurzschluss zerstört worden war, der eine nicht versicherte Gefahr darstellt.
Die Hotelkosten hätten auch über die Wohngebäudeversicherung geltend gemacht werden können, denn beim selbst bewohnten Eigenheim besteht diesbezüglich eine Doppelversicherung mit der Hausratversicherung. Einbauküchen, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind, fallen unter den Versicherungsschutz der Hausratversicherung.
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