Versicherung - Der entfesselte Bauzaun
Was war passiert?
Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht hatte eine Bauherren- Familie ihr Grundstück mit einem Bauzaun absichern lassen, der bei einem Sturm auf das in der Nähe geparkte Auto eines Nachbarn stürzte und zudem auch die gerade eingebaute Fensterfront des eigenen Hauses zerstörte.
Wie konnte die AIA helfen?
Bei einem Bauvorhaben trägt der Bauherr bis zur Fertigstellung des Objektes das finanzielle Risiko möglicher Schäden, vor der sich während der Bauzeit selbst bei sorgfältiger Planung niemand feien kann. Ungewöhnliche Witterungseinflüsse, Vandalismus und viele andere Ursachen können schnell die Kalkulation und damit das Baukapital gefährden sowie die Fertigstellung des Bauvorhabens verzögern.
Die Bauherren- Familie hatte mit einer Bauleistungsversicherung, die Schäden am Gebäude bis zu dessen Fertigstellung abdeckt, vorgesorgt. Im vorliegenden Fall erstattete die Versicherung auch die Kosten für die Neuanschaffung und den Wiedereinbau der Fensterfront. Für die Schädigung des geparkten Fahrzeugs kam die Bauherrenhaftpflichtversicherung auf. Nur die Schäden am Bauzaun selbst gingen zu Lasten der Familie.
Info: Die Bauleistungsversicherung erstattet Schäden durch
• Glasbruch
• Ungewöhnliche Witterungsverhältnisse wie Sturm, Hagel und Überschwemmungen
• Höhere Gewalt
• Handlungen unbekannter Personen, insbesondere Diebstahl fest eingebauter versicherter Teile
• Besondere Gründungsmaßnahmen sowie Altbauten gegen Total- oder Teileinsturz können
mitversichert werden
• Sofern keine Feuerrohbau- oder Wohngebäudeversicherung besteht, kann die Gefahr Feuer
mitversichert werden
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche aufgrund der Schädigung des Eigentums Dritter. Informationen zu den AIA- Versicherungsangeboten rund um den Bereich Bauen und Wohnen finden Sie hier