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Urheberrecht - Urheberrechte: Per Arbeitsvertrag übertragbar?

Ein Architekturbüro kann mit einem angestellten Architekten vertraglich vereinbaren, dass die ausschließlichen Nutzungsrechte an dessen Werken auf den Büroinhaber übergehen. In einem Streit um Eigenwerbung auf einer Website bestätigte das Landgericht Köln dieses Vorgehen – jedoch gibt es eine wichtige Bedingung.

Der Fall: Architekt wirbt mit Bauprojekt

Aus einem Architekturbüro ausgeschieden, hatte ein nun selbstständiger Architekt auf seiner Website mit einem Projekt als Referenz geworben, das er während seiner Zeit als Angestellter betreut hatte. In seinem Arbeitsvertrag war damals vereinbart, dass alle Nutzungsrechte an Projekten beim Inhaber des Büros verblieben. Unter anderem gegen diese Rechteverletzung klagte der ehemalige Arbeitgeber.

Das Urteil

Die grundsätzliche Möglichkeit der Vereinbarung des Verbleibs von Urheberrechten per Arbeitsvertrag räumte das Landgericht Köln ein. Dennoch hatte der Arbeitgeber in diesem Fall keinen Erfolg. Denn eine Bedingung für die Übertragung eines Urheberrechts sei – so das Gericht – dass überhaupt ein solches entstünde. Im vorliegenden Fall hatte es sich um ein Wohnhaus gehandelt, in dem die auf Urheberrechtsstreit spezialisierte Kammer keine Schutzfähigkeit erkennen konnte (Landgericht Köln, Urteil vom 27.06.2024, Az. 14 O 259/22).

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