Unser Schadenbeispiel für Januar - Ach du lieber Gott!
Unser Schadenbeispiel für Januar - Ach du lieber Gott!
Was war passiert?
Bei einer Großbaumaßnahme zur Errichtung eines Gebäudekomplexes mit Wohnungen und Geschäftsräumen musste der Baugrubenaushub in unmittelbarer Nachbarschaft zu einer bereits vorhandenen Bebauung mit einer Kirche vorgenommen werden.
Nach Vorgabe des Statikers wurde ein sog. Berliner Verbau ausgeführt. Kurze Zeit später reklamierte die zuständige Kirchengemeinde erhebliche Rissschäden am Kirchengebäude. Diese wurden auf die unsachgemäße Abfangung der Baugrube zurückgeführt. Es wurde festgestellt, dass der Aushub nicht nur tiefer als geplant erfolgt ist, sondern die Absicherung insgesamt anders, z.B. mittels aufwändiger Pfahlgründung hätte ausgeführt werden müssen.
Wie konnte die Versicherung helfen?
Die Versicherung konnte der Forderung nach einer Totalsanierung des Kirchengebäudes erfolgreich entgegenhalten, dass bereits vor Beginn der Baumaßnahme zahlreiche Risse an der Kirche vorhanden waren und nur teilweise ein Ursachenzusammenhang zu der fehlerhaften Baugrubensicherung bestand. Ferner konnte die Versicherung in Verhandlungen mit dem Tiefbauunternehmen eine Beteiligung an dem Schaden erreichen, und so letztendlich den auf den Statiker entfallenden Anteil am Schaden deutlich reduzieren - reguliert wurden aber immerhin noch 400.000 €.