Unser neues Serviceangebot: Außergerichtliche Streitbeilegung
Bauverträge sind in besonderem Maße störanfällig, weil die Unwägbarkeiten des Baugeschehens oft zu einer Nachsteuerung des Vertrages zwingen, für die überaus komplizierte rechtliche Rahmenbedingungen gelten. Hinzu treten, gerade für Architekten und Ingenieure, enorme Haftungsrisiken.
Damit ist Streit vorprogrammiert, der in der Praxis oft eskaliert und am Ende nicht selten vor Gericht ausgetragen wird. So werden Konflikte erst Jahre oder gar Jahrzehnte nach ihrer Entstehung von einer in der Sache zuweilen überforderten Justiz entschieden. Ökonomisch sinnvoll ist das alles nicht. Deshalb hängt der wirtschaftliche Erfolg gerade größerer Bauvorhaben für alle Beteiligten entscheidend davon ab, solch unproduktiven Streit zu vermeiden.
Dafür stehen verschiedene Verfahren zur außergerichtlichen Streitvermeidung und Streitbeilegung zur Verfügung, die wir in Kooperation mit der Firma Leupertz Baukonfliktmanagement http://www.leupertz.com/home/ anbieten.
Prof. Stefan Leupertz - siehe auch http://www.leupertz.com/vita/ war mehr als 15 Jahre als Richter in Bausachen tätig, zuletzt bis zum 31. Dezember 2012 als Richter am Bundesgerichtshof in dem für das Werk- und Bauvertragsrecht zuständigen VII. Zivilsenat. Er hat diesem Amt freiwillig den Rücken gekehrt, um sich statt mit nachläufigen gerichtlichen Entscheidungen über lange zurückliegende Baurechtsstreitigkeiten außergerichtlich mit Verfahren zur Streitvermeidung und Streitlösung befassen zu können.
Hierfür kommen neben klassischen Schiedsgerichtsverfahren http://www.leupertz.com/schiedsgericht/ auch baubegleitende Maßnahmen der externen Schlichtung http://www.leupertz.com/schlichtung/ und/oder http://www.leupertz.com/adjudikatormediator/ in Betracht.
Wir beraten Sie in Zusammenarbeit mit Prof. Leupertz gerne bei der Auswahl und Ausgestaltung des passenden Verfahrens.