Tempo-100-Schild missachtet. Und noch eins. Und noch eins.
Wer mit dem Auto gleich mehrere Höchstgeschwindigkeitsschilder hintereinander ignoriert, handelt vorsätzlich oder zumindest mit gesteigerter Fahrlässigkeit. Das Oberlandesgericht Koblenz verhängte ein erhöhtes Bußgeld.
Der Fall: Bleifuß auf der A3
Ein Autofahrer war mit seinem Fahrzeug auf der Autobahn 3 unterwegs. Er wurde in einem auf 100 km/h beschränkten Teilstück mit einer Geschwindigkeit von 121 km/h nach Abzug der Toleranz gemessen, davor hatte er nachweislich dreimal Schilder mit der entsprechenden Höchstgeschwindigkeitsangabe ignoriert. Die Bußgeldbehörde hatte ihm dafür einen Bescheid über 70 Euro Geldbuße zugestellt. Auf seinen Einspruch hin erhöhte das zuständige Amtsgericht die Regelgeldbuße gemäß BKatV auf 85 Euro, weil es dem Betroffenen eine erhöhte Fahrlässigkeit angelastet hat. Dagegen legte der Fahrer Rechtsbeschwerde ein.
Das Urteil
Auch am Oberlandesgericht Koblenz blieb er damit erfolglos. Die dortigen Richter befanden, dass das Verhalten des Mannes nicht dem üblichen Fahrlässigkeitsgrad entsprochen habe, als er die Mehrfachbeschilderung ignoriert habe. Mit dieser Missachtung habe er eine Warnung vor einer unfallträchtigen Stelle ignoriert, dies sei mindestens ein länger andauernder Sorgfaltsverstoß – und darum schwerer wiegend als eine gewöhnliche Fahrlässigkeit (Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 08.03.2021, Az. 4 Owi 6 SsRs 26/21).
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