Sonstiges - Einstellung der Neubauförderung für das Effizienzhaus/-gebäude 55
Zum 01.07.2021 ist die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bei der KfW gestartet. Sie gilt für alle Wohngebäude (z.B. für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime) sowie für alle Nichtwohngebäude (z.B. für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser). Was müssen Planer jetzt beachten?
Im kommenden Jahr ändert sich der Förderschwerpunkt: Gefördert wird zukünftig dort, wo das CO2-Einsparpotenzial am höchsten ist, also bei Gebäudesanierungen und besonders effiziente Neubauten. Dafür entfällt die Förderung für weniger effiziente Neubauten. Das Bundeswirtschaftsministerium hat daher am 04.11.2021 verkündet, dass die Neubauförderung für das Effizienzhaus/-gebäude mit Stufe 55 zum Februar 2022 eingestellt wird. Anträge können nur noch bis zum 31.01.2022 gestellt werden. Die weiteren Förderstufen für Neubauten (40 und 40 plus) sind nicht betroffen.
Aufgrund des Wegfalls der Fördermöglichkeiten ergeben sich erhebliche Hinweis- und Beratungspflichten der Planer.
Die Bauherren sollten unverzüglich darauf hingewiesen werden, dass Fördermittel bis Januar 2022 beantragt werden müssen. Auch sollten die Planer die Möglichkeit prüfen, ob ggfs. eine höhere Förderung durch Erreichen der Effizienzstufe 40/40 plus erzielt werden kann. Denkbar ist aber auch, dass für das entsprechende Bauvorhaben nunmehr keine Fördermöglichkeit mehr gegeben ist. Gerade wenn die Fördermittel Bestandteil der Finanzierung der Bauherren waren, sollte jetzt eine intensive Abstimmung zwischen Planer und Bauherr erfolgen.
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Svetlana Klamm
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