AIA News
Unsere hochwertigen News und Informationen zu berufsrechtlichen, berufsbezogenen und versicherungsfachlichen Themen versenden wir monatlich per Email als "Wissenswert"-Newsletter.
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AIA Versicherung - Die private Unfallversicherung für Rundum-Sorglos Schutz
Das Gericht erkannte die Verletzung nicht als Arbeitsunfall an. Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung entfiel. Klage nach einem Unfall beim betriebsinternen Fußballturnier wurde abgewiesen. (Urteil vom 12. Februar 2014, AZ.: S 2 U 54/13).
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AIA-Service - Baugrundgutachten
So legen Sie sich beim Häusle-Bauer für ein Baugrundgutachten ins Zeug
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Hinweis - Westen-Zwang für alle
Seit dem 1. Juli herrscht in Deutschland Westen-Zwang.
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Rechtsprechung - Erdrutsch: Wer haftet für Schäden an der Immobilie?
Für einen durch Erdrutsch ausgelösten Schaden haften Architekten und Statiker, die trotz ihrer Verpflichtung kein Baugrundgutachten erstellen ließen, auch dann, wenn das Schaden auslösende Risiko dem Auftraggeber im Vorfeld bekannt war. Allerdings trifft die Bauherrin ggf. eine Mitschuld. So entschied der Bundesgerichtshof im Fall eines Erdrutsches am 20. Juni 2013. (Az.: VII ZR 4/12)
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ibr News - Werkvertragsrecht #14/2014
Darlegung von Mängeln: Genaue Bezeichnung der Mangelerscheinung genügt!
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ibr News - Vergabe #14/2014
Ist der Vertrag über die Vermietung eines zu errichtenden Gebäudes ein öffentlicher Bauauftrag?| Keine Vorgabe einer bestimmten Stahlsorte ohne Zusatz "oder gleichwertig"! | Angebot einer Personenfirma: Vorname des Inhabers muss nicht angegeben werden! | Wann ist der Ausschluss wegen des Vorwurfs einer Mischkalkulation zulässig?
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ibr News - Architekten und Ingenieure #14/2014
Ein Innenarchitekt ist kein Architekt! | Keine Arglisthaftung des Architekten trotz gravierender Ausführungsmängel! |
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ibr News - Bauvertrag #14/2014
Zuschlagsschreiben enthält Änderungen: Nachlass nicht wirksam vereinbart! | Durch unterlassenen Widerspruch wird einer Abweichung vom LV nicht zugestimmt! | Verstoß gegen Herstellerrichtlinien: Leistung mangelhaft?
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Unser neues Serviceangebot: Außergerichtliche Streitbeilegung
Bauverträge sind in besonderem Maße störanfällig, weil die Unwägbarkeiten des Baugeschehens oft zu einer Nachsteuerung des Vertrages zwingen, für die überaus komplizierte rechtliche Rahmenbedingungen gelten. Hinzu treten, gerade für Architekten und Ingenieure, enorme Haftungsrisiken.
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ibr News - Bauträger #13/2014
Auch nach vollständiger Mängelbeseitigung verbleibt ein merkantiler Minderwert! | Bauvorhaben zu tief ausgeführt: Vermessungsingenieur und Architekt haften!
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