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  • Etwa 30.000 Legionellose-Erkrankungen mit ca. 4.500 Sterbefällen verzeichnet Deutschland jährlich. Jetzt hat der BSB in Kooperation mit dem Institut für Bauforschung e. V. Hannover einen Ratgeber erarbeitet, der Gefahrenquellen und Schutzmaßnahmen aufzeigt und darüber informiert, was bei der Planung, dem Bau und dem Betrieb von Trinkwasseranlagen wichtig ist.

  • Verhält sich ein Arbeitnehmer Kunden gegenüber unfreundlich, muss er unter Umständen mit einer schriftlichen Abmahnung rechnen, die Bestandteil der Personalakte bleibt. So entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein mit einem Urteil vom 20. Mai 2014 (Az.: 2 Sa 17/14). Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen.

  • Im Zusammenhang mit diesen Entscheidungen möchten wir Sie insbesondere auch auf folgende IBR-Seminare hinweisen:

  • Kein Rechtsschutz gegen vermutete Vergabeverstöße in künftigem Vergabeverfahren!

  • Architekt muss in der Grundlagenermittlung zu Leistungszielen beraten! | Wer Planungsleistungen (faktisch) erbringt, muss auch mangelfrei planen! 1

  • Auftragnehmer wird behindert: Kein Verzug (und keine Vertragsstrafe) ohne Mahnung! | Andere als vereinbarte Abdichtungsbahn eingebaut: Leistung mangelfrei ausgeführt! | Nachunternehmer sorgfältig ausgesucht: Keine Organisationspflichtverletzung!

  • Eigenleistung des Bauherrn; Frage des Bauherrn: Dafür brauchen wir doch keinen Unternehmer, das kann ich doch selbst erledigen?Die Ersparnisse, die man auf den ersten Blick in der eigenen Leistung sieht, stehen in keinem Verhältnis zu den Risiken und möglichen Schäden.

  • Junge Architekten starten ihre Freiberuflichkeit nicht selten in ihren vier Wänden. Wenn es nicht die eigenen sind, bedarf die zusätzliche Nutzung des Wohnraums zu beruflichen Zwecken der Zustimmung des Vermieters. Dabei wird der Wohnraummietvertrag nicht automatisch zu einem Gewerbemietvertrag. Vielmehr müssten die Umstände des Einzelfalls in Betracht gezogen werden, beschloss der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 9. Juli 2014 (Az.: VIII ZR 376/13).

  • Ein Versicherungsnehmer wurde vom Mieter eines Wellnessstudios mit der Begutachtung eines Leitungswasserschadens in den Sanitärräumen beauftragt. Unabhängig von dem begutachteten Wasserschaden stellte er in einem anderen Raum des Wellnessstudios einen starken Essiggeruch fest, den er auf fotochemische Substanzen aus einem Fotolabor in darüber liegenden Räumen zurückführt. In seinem Gutachten wies er auf erhebliche Gesundheitsgefahren hin und empfahl eine umfassende Sanierung.

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