AIA News
Unsere hochwertigen News und Informationen zu berufsrechtlichen, berufsbezogenen und versicherungsfachlichen Themen versenden wir monatlich per Email als "Wissenswert"-Newsletter.
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AIA - Service - Argumentationshilfen - Baugenehmigung
Frage des Bauherrn: Warum müssen wir auf die Baugenehmigung warten? Können wir nicht schon ohne Baugenehmigung anfangen?
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AIA - Service - Mit der Bonitätsauskunft "Bau-Pleiten" vermeiden
Verzögerungen, mangelhafte Arbeit oder Subunternehmer, die ihre Leistung einstellen, können im Baugeschehen Warnzeichen für eine bevorstehende Insolvenz des Bauunternehmens sein. Aufgrund Ihrer gesamtschuldnerischen Haftung haben Sie dann den Schwarzen Peter.
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AIA - Hompage -Versicherungsprodukte
Ist Ihnen bewußt, wie gut Sie Ihren Berufsalltag mit all den Risiken, denen Architekten und Ingenieure heutzutage ausgesetzt sind, absichern können? Direkt auf der Startseite unserer neuen Homepage können Sie sich schnell und unkompliziert einen Überblick über das umfassende Versicherungsangebot verschaffen.
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Rechtsprechung - Kein Honoraranspruch bei explodierendem Kostenrahmen
Auch ohne eine schriftlich fixierte Baukostenobergrenze müssen sich die Planungen von Architekten im Rahmen der Kostenvorstellungen ihrer Bauherren bewegen. Andernfalls verliert der Architekt seinen Honoraranspruch.
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ibr News - Seminarhinweise #18/2014
Im Zusammenhang mit diesen Entscheidungen möchten wir Sie insbesondere auch auf folgende IBR-Seminare hinweisen:
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ibr News - Vergabe #18/2014
Das OLG Düsseldorf hat dem Europäischen Gerichtshof folgende Fragen zur Auslegung der Richtlinie 2004/18/EG zur Vorabentscheidung vorgelegt.....
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ibr News - Architekten und Ingenieure #18/2014
Manipuliert ein Landschaftsplaner eine E-Mail der Unteren Landschaftsbehörde dahingehend, dass er durch das Löschen des Wortes "nicht" die Geeignetheit seiner Planung vortäuscht....
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Versicherung - Größere Projekte - sind die vereinbarten Versicherungssummen ausreichend?
Größere Objekte bieten für die Architekten und Ingenieure eine gute Möglichkeit ihr Know-How unter Beweis zu stellen. Sie stellen im Hinblick auf die Haftung jedoch ein größeres Risiko dar und erfordern oft die Absicherung höherer Versicherungssummen.
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Rechtsprechung - Wer nicht sichert, hat das Nachsehen
Im Baustellenbereich genügt es nicht, einen quer über die Straße verlegten Wasserschlauch durch Aufstellen des Verkehrsschildes „unebene Fahrbahn“ zu sichern. Der Baustellenbetreiber müsse den Schlauch vielmehr abdecken oder Verkehrsteilnehmer vom Überfahren der Gefahrenstelle abhalten. So lautet das Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 5. Juni 2014 (Az.: 4 U 118/13).
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Rechtsprechung - Mangelnde Baustellen-Sicherung kann ein Vermögen kosten
Für einen aus fehlender Sicherung resultierenden Unfall eines Beschäftigen auf der Baustelle kann der Vorgesetzte vom Sozialversicherungs-Träger auch dann regresspflichtig gemacht werden, wenn es sich um den Mitarbeiter eines befreundeten Unternehmens handelt. So entschied das Oberlandesgericht Koblenz in einem Urteil vom 22. Mai (Az.: 2 U 574/12).
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