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  • Nur aufgrund der Verjährung kam ein Architekt mit einem blauen Auge davon, als sein Bauherr 140.000 Euro von ihm forderte. Der Architekt hatte vergessen, den Bauherrn bei der Abnahme auf den Vertragsstrafen- Vorbehalt gegenüber dem Bauunternehmen hinzuweisen. Das Oberlandesgericht Bremen befand den Architekten in einem Urteil vom 06.12.2012 für schadenersatzpflichtig (Az.: 3 U 16/11).

  • Ihr Büro hat auf der Baustelle aus Versehen einen Schaden verursacht? Ihr Bauherr hält sich nicht an die vereinbarte Honorarzahlung? Oder während eines Einbruchs ist das elektronische Inventar Ihre Büros gestohlen worden? Dann ist schnelles Handeln notwendig. Nutzen Sie einfach den Schadenmelder auf unserer Website.

  • In zweierlei Hinsicht ist ein Bauherr, der auf Empfehlung kommt, nicht zu unterschätzen. Zum einen kann man gar nicht dankbar genug sein, dass ein Auftrag fast von allein ins Büro schneit; zum anderen gilt es, die überdurchschnittlich hohen Erwartungen des potentiellen Auftraggebers vollends zufrieden zu stellen um sich auch die Gunst des Empfehlenden zu erhalten.

  • Frage des Bauherrn: Warum wollen Sie im Vertrag keinen verbindlichen Fertigstellungstermin vereinbaren?

  • Wir möchten Sie noch auf folgende IBR-Seminare hinweisen:

  • Wenn der Auftraggeber den Zeitpunkt der Telefax-Bieterinformation so wählt (hier: Gründonnerstag 2014), dass sich die Frist für die Anbringung eines Nachprüfungsantrags faktisch von zehn auf drei Tage reduziert, ist ihm verwehrt, sich mit Erfolg auf eine Verletzung der Rügeobliegenheit zu berufen. Das hat das OLG Düsseldorf am 05.11.2014 entschieden.

  • Der BGH hat am 16.10.2014 entschieden, dass der Besteller sich ein schuldhaftes Verhalten des mit der Planung beauftragten Architekten gemäß § 254 Abs. 2 Satz 2, § 278 Abs. 1 BGB zurechnen lassen muss, wenn der Architekt zwar nicht einseitig eine Planungsänderung vorgibt, eine solche jedoch auf sein Betreiben hin einvernehmlich zwischen Besteller und Unternehmer vereinbart wird und der Architekt hinsichtlich dieser Änderung die Planungsverantwortung übernimmt.

  • Eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder eine offene Handelsgesellschaft (oHG).

  • Wir möchten Sie noch auf folgende IBR-Seminare hinweisen:

  • Sind laut Planung 30 Brandschutzklappen einzubauen, werden aber nur 18 Klappen eingebaut und 25 abgerechnet, wird der Mangel arglistig verschwiegen.

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