AIA News
Unsere hochwertigen News und Informationen zu berufsrechtlichen, berufsbezogenen und versicherungsfachlichen Themen versenden wir monatlich per Email als "Wissenswert"-Newsletter.
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AIA-Gesichter - Wir machen Ihnen ein Bild von Andreas Schmitz-Gökbay
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AIA-Honorar - Fehlende Bausummengrenze rechtfertigt keine Überschreitung des Kostenrahmens
Wenn Ihnen Ihr Honoarar lieb ist, sollten Sie die Kostenvorstellungen Ihres Bauherren sehr ernst nehmen oder ihnen widersprechen. Denn auch ohne Vereinbarung einer Bausummenobergrenze kann der Auftraggeber einen Rückzug machen
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AIA-Haftung - Änderung der DIN-Norm: Der Architekt muss kein Hellseher sein
Ändert sich eine DIN-Norm erst nach Abschluss eines Bauvorhabens, hat diese Fassung keine Relevanz für während der Gewährleistungsphase auftretende Baumängel.
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AIA-Service - Die Kraft aus dem Meer: Stadt Karlsruhe ausgezeichnet für den innovativen Einsatz naturbelassener Posidonia- Fasern
Auszeichnung für die Stadt Karlsruhe.
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AIA-Service - Unverhofft kommt oft: Sorgerechtsverfügung wissen Sie Ihre Kinder in vertrauensvollen Händen
Mit einer Sorgerechtsverfügung wissen Sie Ihre minderjährigen Kinder immer in vertrauensvollen Händen, falls Ihnen etwas zustößt.
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AIA-Ratgeber - Mit BIM in die Zukunft: Profitieren Sie von der Digitalisierung der Baubranche
Gehen Sie mit aktuellen Entwicklungen und entscheiden Sie sich für BIM. Denn nur, wer digitale Tools setzt, bleibt auf die Dauer wettbewerbsfähig.
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AIA-Hinweis - Drum prüfe, wer sich "ewig" bindet, ob sich bei Trennung eine kluge Lösung findet
Was passiert, wenn sich Ihr geschäftliches Partnerschafts- Konstrukt auflöst oder ein Mitglied ausscheidet? Mit Fortsetzungsklauseln lassen sich solche Situationen minutiös regeln
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AIA-Versicherung - Achtung Rutschgefahr: Schmerzensgeld nach Unfall auf frisch gewischter Treppe?
Ein Unfall auf einer rutschigen Treppe rechtfertigt nicht automatisch einen Anspruch auf Schmerzensgeld.
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AIA-Büroalltag - Ordnung ist das halbe Leben: Mit einem gut organisierten Büro zum Erfolg
Mit ein paar schnell umzusetzenden Tipps optimieren Sie die Arbeitsabläufe Ihres Unternehmens, für mehr Effizienz und eine repräsentativere Wirkung nach außen.
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ibr News - Bauvertrag #03/2016
Zur vereinbarten Beschaffenheit im Sinne des § 633 Abs. 2 Satz 1 BGB gehören alle Eigenschaften des Werks, die nach der Vereinbarung der Parteien den vertraglich geschuldeten Erfolg herbeiführen sollen.
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