AIA News
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AIA-Hinweis - Mängelverjährung: Bei Fotovoltaik zählt die Bodenständigkeit
Im Vergleich zu Modulen einer Freiland-Fotovoltaikanlage verjähren Ansprüche auf Mängelbeseitigungen bzw. Schadenersatz einer auf dem Dach eines Gebäudes installierten Fotovoltaikanlage früher.
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AIA-Versicherung - Sekundenschlaf am Steuer kostet Führerschein
Sekundenschlaf am Steuer stellt eine Straftat dar, welcher der Entzug des Führerscheins folgt. Mit Beschluss vom 22.06.2015 bestätigte das Landgericht Wiesbaden eine Entscheidung des dortigen Amtsgerichts (Az. 1 Qs 61/15).
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AIA-Büroalltag - Vorsicht ansteckend: Kranke Mitarbeiter sind zuhause besser aufgehoben
Aus vielerlei Motiven zeigen Mitarbeiter häufig Präsenz am Arbeitsplatz, obwohl sie krank sind. Damit gefährden sie nicht nur ihre eigene Genesung, sondern im Falle eines Infekts auch die Gesundheit ihrer Kollegen.
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AIA-Versicherung - Versteuerung von Versicherungsleistungen
Mehr als 120 Millionen Euro zahlen die deutschen Schaden- und Unfallversicherer täglich an versicherte Geschädigte aus.
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ibr News - Architekten und Ingenieure #04/2016
Bauüberwachender Architekt und Unternehmer "patzen": Wen kann der Bauherr in Anspruch nehmen? Auch Planer müssen Bedenken anmelden! Frage nach Gebäudedichtigkeit kann selbstständigen Auskunftsvertrag begründen!
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ibr News - Bauvertrag #04/2016
Erstattungsfähige Selbstvornahmekosten sind sämtliche Mängelbeseitigungskosten, die der Auftraggeber im Zeitpunkt der Mängelbeseitigung als vernünftig wirtschaftlich denkender Bauherr aufgrund fachlicher, sachkundiger Beratung aufwenden durfte.
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ibr News - Werkvertragsrecht #04/2016
Wird ein Sachverständiger nach der Überflutung eines Gebäudes mit der gutachterlichen Ermittlung der Schäden an dem Bauwerk und der erforderlichen Sanierungskosten beauftragt, ist der Gutachtenauftrag als Werkvertrag einzuordnen.
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ibr News - Seminarhinweise #04/2016
Wir möchten Sie noch auf folgende IBR-Seminare hinweisen:
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AIA-Gesichter - Wir machen Ihnen ein Bild von Andreas Schmitz-Gökbay
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AIA-Honorar - Fehlende Bausummengrenze rechtfertigt keine Überschreitung des Kostenrahmens
Wenn Ihnen Ihr Honoarar lieb ist, sollten Sie die Kostenvorstellungen Ihres Bauherren sehr ernst nehmen oder ihnen widersprechen. Denn auch ohne Vereinbarung einer Bausummenobergrenze kann der Auftraggeber einen Rückzug machen
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