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Rechtsschutz - Beratung: So finanzieren Sie bei Honorarausfällen nervenschonend Ihren Rechtsstreit

Zahlungsausfälle und Honorarstreitigkeiten gehören in Architektur- und Ingenieurbüros mittlerweile zum Alltag. Das kostet Zeit und Nerven und geht zulasten des Tagesgeschäfts. Hier hilft eine gute Absicherung.

Nicht immer ist es um die Zahlungsmoral der Auftraggeber gut bestellt. Falsche Kalkulationen, anfängliche Beratungsresistenz des Bauherren sowie dessen Haftpflichtansprüche gegenüber dem Architekten oder Ingenieur führen häufig zu Honorarausfällen oder -kürzungen.

Hier hilft die als Ergänzung oder Alternative zur Berufshaftpflicht- angebotene Honorarrechtsschutzversicherung, die vor hohen Kosten bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Geltendmachung von Honoraransprüchen schützt. Gegen eine geringe Gebühr können Sie Ihre Forderung an die HonorarVerrechnungsStelle der Dienstleistungsgesellschaft für Architekten und Ingenieure mbH abtreten und dieser die Rechnungsstellung überlassen.

Ohne Versicherung und finanzielles Polster für die Anwaltskosten bleibt Ihnen bei erfolgversprechenden Honorarforderungen ab 5.000 Euro nur die Prozessfinanzierung, die mit einer Erfolgsbeteiligung von 20% bis 35% honoriert wird.

Nutzen Sie zur Beratung unser Kontaktcenter oder wir rufen Sie zurück.


Weitere Informationen:

→Honorarrechtsschutz 

→HonorarVerrechnungsStelle

→Prozessfinanzierung

 

 

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