Rechtsprechung - Abwehr von Nachtragsforderungen: Fachtechnische Begründung ist wichtiger als Formsache
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 19.01.2014 (Az. 2 U 172/13) sollten Planungsbüros mit der rein auf formalen Gründen basierten Ablehnung von Nachtragsforderungen ausführender Unternehmen vorsichtig sein. Denn es zählen einzig und allein fachtechnische Begründungen.
Ein Bauherr hatte die Übernahme der über das Angebot eines Gartenbauunternehmers hinausgehenden Mehrkosten für zusätzliche, notwendige Erdarbeiten abgelehnt. Er argumentierte mit einer schuldhaften Verletzung der Anzeigepflicht nach § 650 Abs. 2 BGB. Das OLG Saarbrücken gab dem klagenden Unternehmer recht, da es sich bei den Mehrkosten um für die Gewährleistung des Werkerfolgs fachtechnisch notwendige Kosten gehandelt habe, die auch bei Anzeige im Sinne des o.g. Paragraphen unvermeidbar gewesen wären.
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