Ratgeber - Selbst ist die Frau
Wenn der Wasserbedarf von Bäumen auf dem Nachbargrundstück Setzungsrisse am Haus verursacht, kann der Geschädigte den Grundstücksbesitzer dafür nicht haftbar machen. So entschied das Landgericht Coburg am 20. Mai 2009 (AZ: 12 O 399/07).
Der Fall
An einem 1990 erbauten Zweifamilienhaus, auf dessen der Gemeinde gehörendem Nachbargrundstück sich ein umfangreicher, im Bebauungsplan als schützenswert ausgewiesener Baumbestand befand, waren im Laufe der Jahre Setzrisse entstanden. Dies führte die Hausbesitzerin auf den Wasserbedarf der zehn Meter vom Haus entfernt stehenden Eichen zurück und verlangte von der Gemeinde 21.500 Euro Schadenersatz.
Das Urteil
Das Landgericht Coburg wies die Klage mit der Begründung ab, dass vor Schadenseintritt keine handfesten Anzeichen zu einer von den Bäumen ausgehenden Gefahr für das Anwesen der Klägerin bestanden hätten. Ein prophylaktisch verlangtes Fällen der Bäume würde daher die Grenze des Zumutbaren überschreiten. Gleiches gelte für eine vorbeugende Sichtung oder gar Kappung der Wurzeln. Darüberhinaus hätte die Klägerin beim Bau des Hauses etwaigen, von den Bäumen verursachten Risiken mit entsprechend tiefen Fundamenten vorbeugen müssen.
Informationen zu den AIA- Versicherungsangeboten rund um den Bereich Bauen und Wohnen finden Sie hier