Ratgeber - Argumentationshilfen für unsere Kunden gegenüber anderen Baubeteiligten heute Thema: Fristen
Frage des Bauherrn:
Warum wollen Sie im Vertrag keinen verbindlichen Fertigstellungstermin vereinbaren?
Antwort des Architekten:
Antwort des Architekten: Die Realisierung und damit auch der Fertigstellungstermin eines Bauvorhabens hängt von vielen Faktoren ab, auf die wir keinen Einfluss haben; zum Beispiel von klimatischen. In einem harten Winter können wir unter Umständen längere Zeit nicht arbeiten. Und wie überall, gibt es auch am Bau menschliche Fehlerquellen. Wenn ein Unternehmen abspringt oder in Insolvenz gerät, müssen wir uns mit einem vorübergehenden Baustillstand abfinden, bis ein Ersatzunternehmen gefunden ist. Es kann auch passieren, dass ich während der Bauaufsicht fehlerhafte Arbeiten eines Unternehmers feststelle. Aufgrund der erforderlichen Nachbesserung verzögert sich der Arbeitsbeginn der Folgegewerke. Aus diesen Gründen kann ich Ihnen nicht versprechen, zu einem bestimmten Termin fertig zu werden. Aber Sie können sicher sein, dass ich alles mir Mögliche tun werde, damit die Baustelle reibungslos läuft. Auf jeden Fall sollten Sie in den Verträgen mit den Unternehmen Fertigstellungsfristen vereinbaren und Vertragsstrafen für den Fall des Verzuges vorsehen. Damit können Sie sich weitgehend absichern. Vor dem Wetter können wir uns nicht schützen. Das müssen wir nehmen, wie es ist.
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