Praxis - Schadensbeispiel - Der Salatsaucenfall
Was war passiert?
Ein Versicherungsnehmer wurde vom Mieter eines Wellnessstudios mit der Begutachtung eines Leitungswasserschadens in den Sanitärräumen beauftragt.
Unabhängig von dem begutachteten Wasserschaden stellte er in einem anderen Raum des Wellnessstudios einen starken Essiggeruch fest, den er auf fotochemische Substanzen aus einem Fotolabor in darüber liegenden Räumen zurückführt.
In seinem Gutachten wies er auf erhebliche Gesundheitsgefahren hin und empfahl eine umfassende Sanierung.
Der verunsicherte Mieter kündigte daraufhin fristlos den Mietvertrag.
Der Vermieter allerdings bestritt den Grund für eine fristlose Kündigung und verklagte den Mieter auf Schadenersatz sowie ausstehende Miete in Höhe von 54.000,- €. In zweiter Instanz gewann der Vermieter den Prozess, da ein gerichtlich beauftragter Sachverständiger als Ursache für den Essiggeruch einfache Salatsauce feststellte, die aus einem undichten Abfluss in der Küche des Fotolabors ausgetreten war.
Daraufhin nahm der Mieter Regress bei dem Versicherungsnehmer unter Hinweis auf die Erstellung eines fehlerhaften Gutachtens.
Wie konnte die Versicherung helfen?
Da der Versicherungsnehmer im vorliegenden Fall außergerichtlich in Anspruch genommen wurde, übernahm die Versicherung seine Vertretung. Problematisch war in diesem Fall, dass sich der Sachverständige „zu weit aus dem Fenster gelehnt“ hatte, da sein Auftrag nur die Begutachtung eines Wasserschadens beinhaltete und nicht auch die Prüfung anderer Mängel des Objektes. Gleichwohl konnte die Versicherung den Regressanspruch des Mieters erfolgreich abwehren. Denn welche Schlussfolgerung der Mieter aus dem Gutachten zieht, liegt einzig und allein in dem Verantwortungsbereich des Mieters. Der Versicherungsnehmer hatte zu keinem Zeitpunkt zu einer fristlosen Kündigung geraten. Wenn daher der Mieter glaubte, das die Feststellungen des SV ausreichen das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, so ist dies einzig und alleine seine Entscheidung.
Eine Haftung des SV konnte somit erfolgreich zurückgewiesen werden.
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