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Praxis - Neue Schwarzgeldentscheidung des Bundesgerichtshofs – Exitus für den Mängelanspruch

Für bauleitende Büros gewinnt das unliebsame Thema „Haftung“ an neuer Brisanz. Denn der Bundesgerichtshof hat am 11.06.2015 entschieden, dass ein Bauvertrag bei Vereinbarung einer Schwarzgeld-Zahlung seine Rechtskräftigkeit verliert (Az.: VII ZR 216/14).

Mit dieser Entscheidung erlischt im Falle vollkommen oder teilweise schwarz erbrachter Leistungen der Mängelanspruch des Bauherrn gegenüber dem ausführenden Unternehmen. Für den Auftraggeber gibt es keinerlei Rechtsgrundlage mehr, bereits gezahlten Werklohn zurückzufordern.. Bezüglich Haftungsfolgen können Schwarzgeldvereinbarungen somit auf bauleitende Büros zurückschlagen. Sichern Sie Ihre Stellung als Sachwalter daher mit einer fundierten Beratung Ihres Bauherren über die Folgen solcher Vereinbarungen – den vollständigen Verlust der Rechtskräftigkeit  des Bauvertrages – ab.

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