Praxis - Lange Leitung
Was war passiert?
Ein Gutachter für Gebäudeschäden und Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken hat im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens ein Wertermittlungsgutachten für ein zu versteigerndes Wohnhaus erstellt. Der Bieter, der das Objekt schließlich ersteigert hat, machte anschließend Schadensersatzansprüche gegen den Gutachter geltend, weil das Gutachten aus dem Zwangsversteigerungsverfahren fehlerhaft sei. Insbesondere habe sich aus dem Gutachten nicht ergeben, dass die Stellplatzzufahrt für das ersteigerte Grundstück nur über ein Nachbargrundstück möglich ist und dass ein eigener Entwässerungsanschluss des Grundstücks an den öffentlichen Kanal fehlt. Der Bieter hat schließlich Klage gegen den Gutachter erhoben und 25.000 € zzgl. noch festzustellender weiterer Schäden geltend gemacht.
Wie konnte die Versicherung helfen?
Der Versicherer des Gutachters nahm das gerichtliche Verfahren auf und schaltete einen Rechtsanwalt zur Verteidigung gegen die Klage ein. Schließlich konnte bei Gericht ein Vergleich abgeschlossen werden, wonach 7.000 an den Bieter gezahlt wurden. Die Verfahrenskosten und der Vergleichsbetrag abzüglich Selbstbeteiligung wurden vom Versicherer übernommen.
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