Praxis - Landesbauordnungen regeln verpflichtende Installation von Rauchmeldern in Wohnungen unterschiedlich
Die in den meisten Bundesländern bereits verpflichtende Installation von Rauchmeldern in Wohngebäuden ist in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt. Aber Achtung: Die Regelung weist in den verschiedenen Bundesländern Unterschiede auf.
Einheitlich festgelegt wurde in allen bislang angepassten Bauordnungen, dass Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mit mindesten je einem Rauchmelder ausgestattet sein müssen. Diese Regelung umfasst Neubauten und umfangreiche Umbauten. Keine Einigkeit hingegen herrscht von Bundesland zu Bundesland bezüglich der Fragen, wann die Übergangsfrist für Bestandsgebäude endet und ob der Eigentümer oder der Mieter zum Einbau und zur Wartung der Rauchmelder verpflichtet ist. Es empfiehlt sich daher für Architekten, die im Wohnungssektor Neubauten oder umfassende Umbauten planen, einen Blick in die relevante Landesbauordnung zu werfen um ihre Bauherren vor ungeahnten Folgen zu schützen. Denn wer auf einen Rauchmelder verzichtet, obwohl er zu dessen Installation verpflichtet ist, kann unter Umständen für Gesundheitsschäden oder Todesfälle haftbar gemacht werden.
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