Praxis - Kein Kündigungsgrund: Ungestilltes verbales Kommunikationsbedürfnis
Seitens des Auftraggebers nicht erfüllte Erwartungen an die Kommunikation bieten keinen Grund für die außerordentliche Kündigung eines Architektenvertrags. Dieses Urteil verkündete das Oberlandesgericht Celle am 24.09.2014 (Az. 14 U 169/13)
Der Fall
Ein Bauherr hatte die effiziente, ökonomische Arbeitsweise des von ihm mit der Aufstockung und dem Umbau eines Mehrfamilienhauses beauftragten Architekten, die sich in einem Minimum persönlicher Gespräche niederschlug, zum Anlass für eine außerordentliche Vertragskündigung genommen. Das OLG Celle wollte das nicht nachvollziehen.
Das Urteil
Nach Auffassung des Gerichts habe ein Architekt – wie jeder andere Unternehmer –das Recht auf strukturierte Kommunikationsweisen unter Vermeidung unnötiger und ineffektiver Gespräche. Die dem Gericht vorgelegte umfangreiche Korrespondenz via E-Mails und Telefaxen belege, dass erforderliche Abstimmungen auch mittels moderner Kommunikationstechnologie getroffen werden könnten.
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